Im Spätsommer und Herbst ist wieder Volksfestzeit. Viele kleine und große Orte und Gemeinden richten im Sommer und Herbst Feste aus. Neben Karussells und Zuckerwatte darf vor allem eines nicht fehlen: Das Festzelt mit deftigen Leckereien, Bier oder Wein. Wer mit dem Fahrzeug da ist, der sollte sich allerdings bewusst sein: Unter Umständen ist schon ein Glas zu viel. Andrea Häußler, Mitglied der Geschäftsführung der TÜV SÜD Life Service GmbH, rät allen Volksfestbesuchern, zur Sicherheit lieber auf Bus und Bahn umzusteigen.

Ist die Stimmung im Festzelt gut, sind schnell ein paar Gläser Bier oder Wein getrunken. Autofahrer, die sich trotz Promillegenuss ans Steuer setzen, gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. „Bereits ab 0,5 Promille drohen zwei Punkte im Fahreignungsregister, ein Bußgeld und bis zu drei Monate Fahrverbot“, warnt Andrea Häußler. Ab 1,1 Promille gelten motorisierte Verkehrsteilnehmer als absolut fahruntauglich. Wer in diesem Zustand erwischt wird, verliert seinen Führerschein, auch wenn er nicht in einen Unfall verwickelt wurde. Müssen Autofahrer ihren Führerschein abgeben, folgt im Anschluss oft die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), damit sie den Schein wiederbekommen können.

0,0 Promille für Fahranfänger

Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sollten sich im Klaren sein, dass sie keinen Tropfen Alkohol trinken dürfen, wenn sie vorhaben, sich hinters Steuer zu setzen. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Schon kleinste Mengen Alkohol können zu einer Geldbuße zwischen 125 und 1.000 Euro und zwei Punkten in Flensburg führen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend, wenn man erwischt wird, und die Probezeit für den Führerschein verlängert sich um weitere zwei Jahre.

Nüchtern auch als Beifahrer?

Auch auf dem Beifahrersitz ist es unter Umständen ratsam, nicht zu viel getrunken zu haben: Nämlich, wenn sie von einem – nüchternen – Fahranfänger unter 18 Jahren abgeholt werden. Denn beim begleitenden Fahren ab 17 Jahren gilt: Hat der eingetragene Beifahrer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut, droht ihm auch auf dem rechten Sitz ein Bußgeld.

Fahrrad, E-Bike oder Pedelec als Alternative?

Auch für Fahrradfahrer gilt eine Promillegrenze. Diese liegt mit 1,6 Promille Alkohol allerdings deutlich höher als für Autofahrer. Trotzdem hat so mancher auch diese Schwelle nach einem Abend im Bierzelt erreicht. Die meisten Menschen haben bei einem solch hohen Blutalkoholwert allerdings schon deutliche Koordinationsschwierigkeiten – ein klares Anzeichen dafür, nicht mehr auf den Drahtesel zu steigen. Denn betrunkene Radfahrer riskieren nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch ihren Pkw-Führerschein: Betroffene müssen zur MPU und verlieren ihren Autoführerschein, wenn sie die durch die Fahrt entstandenen Bedenken nicht ausräumen können. In jedem Fall sind eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg fällig. Pedelecs und E-Bikes gelten vor dem Gesetz ebenfalls als Fahrräder. Daher gilt hier dieselbe, höhere Grenze von 1,6 Promille für die Fahrer.

Sonderfall E-Scooter

Auf den neuen E-Scootern, also Elektro-Tretrollern, die man an jeder Straßenecke leihen kann, gelten dagegen dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das heißt für Fahranfänger 0,0, für alle anderen Fahrer 0,5 Promille. Für eine Heimfahrt vom Volksfest sind sie schon aus diesem Grund nicht geeignet. Generell sollte man dafür einen guten Gleichgewichtssinn und Koordinationsfähigkeit besitzen.

Vorsicht ist übrigens auch am Morgen nach dem Volksfest geboten: Eventuell befindet sich nach einem kurzen Nachtschlaf noch Restalkohol im Blut, da der Körper nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbauen kann.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

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