Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich über die Fortschreibung der Preise für zahntechnische Leistungen für das Jahr 2020 geeinigt. Zum 1. Januar 2020 erhöhen sich die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die Regelversorgung im befundbezogenen Festzuschuss-System beim Zahnersatz um 3 Prozent.

Hintergrund

Nach § 57 Abs. 2 SGB V vereinbaren der GKV-Spitzenverband und der Verband der Zahntechniker-Innungen die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei den zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung bei befundbezogenen Festzuschüssen.

Über die Vereinbarung informieren die Vertragspartner den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der jeweils bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Befunde, die zugeordneten Regelversorgungen sowie die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge im Bundesanzeiger bekannt macht.

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