Zur schrittweisen Aufhebung der Pflichtquarantäne in Deutschland bei der Ein- und Rückreise aus EU- und EFTA-Staaten sagt Ulrich Ackermann, Leiter der VDMA Außenwirtschaft:

„Wir begrüßen die Einigung zwischen Bund und Ländern, die innereuropäischen Reisebeschränkungen zu beenden und EU- und EFTA-Staaten von der Quarantänepflicht bei der Ein- und Rückreise zu befreien. Bedauerlicherweise wird aber der inhaltliche Flickenteppich der Verordnungen immer größer. Viele Maschinenbauunternehmen arbeiten bundesweit, so dass der Aufwand herauszufinden, in welchem Bundesland wer und unter welchen Bedingungen in Quarantäne muss, kaum noch zu bewältigen ist. Wir brauchen bundesweit einheitliche Regelungen, denn in den nächsten Monaten werden die Auslandseinsätze weltweit wieder zunehmen.

Grundsätzlich gelten die aktuellen Quarantänebefreiungen für die EU- und EFTA-Staaten, solange die Zahl der Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner kumuliert für die letzten sieben Tage unter 50 liegt. Dies kann aber auch auf viele Drittstaaten zutreffen. Es ist nicht einzusehen, warum die Neuregelung nicht diese Drittstaaten einbezieht. Es bedarf daher einer grundsätzlichen Neufassung der Quarantänemaßnahmen der Bundesländer im Sinne des Gerichtsurteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Mai 2020, das eine Gleichbehandlung aller Länder weltweit fordert.“

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