Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 den sogenannten Investitions-Booster beschlossen. Die Abgeordneten haben einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ angenommen und damit den Weg für eine starke Erhöhung des Wirtschaftswachstums durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und Steuersenkungen für Unternehmen freigemacht. Was bedeutet diese Maßnahme für die Forschungszulage?

Laut dem Plenarprotokoll (26.6.2025) sagte Fritz Güntzler (CDU/CSU): “Es ist auch richtig, die Forschungszulage zu verbessern”. Er führte genauer aus: “Dort erhöhen wir die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro”. Rückblickend sagte Güntzler: “Wir haben 2020 mal bei 2 Millionen Euro angefangen”.

Generell führte Fritz Güntzler zur Forschungszulage und dem Anspruch der forschenden Unternehmen aus: “Man bekommt 25 Prozent – als kleines oder mittleres Unternehmen sogar 35 Prozent – seiner Forschungsaufwendungen durch den Staat gefördert, und zwar durch ein einfaches Verfahren”. Laut Güntzler liegen “derzeit nur 35 000 Anträge vor”. Dazu merkte er in seiner Rede an: “(…) das könnten noch ein paar mehr sein. Von daher sollten wir alle mehr für dieses wichtige Instrument, die Forschungszulage, werben”.

Im Interview mit “Das Parlament” sagte Güntzler gegenüber Stephan Balling auf die Frage: `Warum die Forschungszulage nicht ankommt´, folgendes: “Sie kommt immer stärker an. Es ist deshalb richtig, dass wir die Bemessungsgrundlage nun auf zwölf Millionen Euro pro Jahr erhöhen, was bis zu drei Millionen Euro an Steuerrückzahlung bringen kann. Zugleich können nun auch pauschal sogenannte Gemeinkosten anteilig angerechnet werden, also etwa die Kosten von Maschinen, die nicht nur der Forschung dienen, ohne dass detailliert ausgerechnet werden muss, wie sie nun konkret anteilig für die Forschung genutzt wurden. Wir vereinfachen hier erheblich”. Im Interview räumt Güntzler ein, dass die Forschungszulage bislang nicht überall im Mittelstand angekommen sei. Auch habe das Förderinstrument Forschungszulage noch nicht alle Steuerberater auf dem Schirm, so Güntzler.

Heiko Hain (CDU/CSU) sagte während der Sitzung zum Innovations-Booster im Bundestag über die Forschungszulage: “Wir stärken Innovation. Die Forschungszulage wird ausgebaut. Die Bemessungsgrenze steigt auf 12 Millionen Euro. Gemeinkosten werden künftig pauschal einbezogen. Das ist ein echter Bürokratieabbau, gerade für forschende Mittelständler. Die Forschungszulage ist ein unterschätztes Instrument, das jetzt endlich den nötigen Schub bekommt”.

Im Gegensatz zu Fritz Güntzler vertrat Frauke Heiligenstadt (SPD) folgende These: “Die Forschungszulage ist bereits ein etabliertes und erfolgreiches Instrument”. Darüber hinaus sagte Heiligenstadt: “Neben der bereits beschlossenen Anhebung der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro pro Jahr haben wir im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass auch der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen deutlich steigt: von 70 Euro auf nun – geplant – 100 Euro pro Arbeitsstunde”. Zusammenfassend sagte sie über die Forschungszulage: “Dieses Gesetz verbindet kurzfristige Impulse für Investitionen mit strukturellen Reformen. Die Regelungen zur Forschungszulage habe ich erwähnt und damit deutlich gemacht, dass es nicht nur ambitioniert ist, sondern dass wir auch konkret handlungsfähig sind. Ich glaube, auch das ist ein ganz wichtiges Signal”.

Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird nun die Forschungszulage weiter verfeinert. Von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem ist geplant, förderfähige Anwendungen auszuweiten. Pauschale Abschläge sollen das Antrags- und Bewilligungsverfahren einfacher machen. Dies wäre ein wichtiges Signal für forschende Unternehmen.

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