Im April 2025 schlug die ECHA einen Entwurf für die Beschränkung diverser Cr(VI)-Verbindungen vor, darunter auch Chromtrioxid. Sie soll in absehbarer Zeit das Autorisierungsverfahren obsolet machen.
Seit 18. Juni 2025 ist eine öffentliche Konsultation aktiv, in der über ein Online-Portal Kommentare zum Entwurf abgegeben werden können. Der ZVO plant eine allgemeine Kommentierung, allerdings sind einige der gestellten Fragen unternehmensspezifisch.
Im ZVO onlineDialog thematisierte Malte-Matthias Zimmer, ZVO-Ressortleiter Umwelt- und Chemikalienpolitik, zunächst Inhalte und mögliche Folgen des Beschränkungsentwurfs:
Insbesondere zeigt der Beschränkungsentwurf einige Ungereimtheiten und ungewöhnliche Ansätze. So soll die Umweltauswirkung über absolute Werte für jährliche Emissionen in Wasser und Luft reguliert werden, Grenzwerte am Arbeitsplatz und damit Schutzwürdigkeit werden abhängig von der Verwendung vorgegeben. Nicht zuletzt ist bemerkenswert, dass zum Konzept des Grenzwertes zurückgegangen wird, das vor mittlerweile 15 Jahre als unzureichend verworfen wurde.
Auch die Fragen der Public Consultation wurden präsentiert und eingeordnet.
Zusätzlich diskutierte Dr. Zimmer mit den rund 30 Teilnehmern, wie die Fragen beantwortet werden sollen, damit jedes Unternehmen im eigenen, aber auch im Brancheninteresse teilnehmen kann, um nicht den NGOs das Feld zu überlassen. Ein kleiner Teilnehmerkreis wird hierzu in den kommenden Tagen erneut zusammenkommen und Ideen für die Kommentierung entwickeln.
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