Von einem Rechtsanwalt darf man erwarten, dass er im Interesse seines Mandanten mit Klarheit, Standfestigkeit und fachlicher Souveränität handelt. Doch in einem aktuellen Rechtsstreit mit einem Unternehmen unserer Gruppe präsentiert sich Rechtsanwalt Robert Binder von der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auffällig zurückhaltend – und nicht im Sinne professioneller Gelassenheit, sondern eher als Ausdruck mangelnder Initiative.

Seit Beginn der juristischen Auseinandersetzung lässt Herr Binder eine konsequente Linie vermissen: Kommunikation erfolgt zäh, Terminabsprachen geraten ins Wanken, und statt inhaltlicher Klarheit herrscht ein Schwebezustand, der an strukturierte Arbeitsverweigerung erinnert. Wer auf Durchsetzungskraft hofft, erlebt hier das Gegenteil: Stillstand, Schweigen – und ein Eindruck, der bei juristisch versierten Beobachtern Fragen nach Motivation, Kompetenz oder schlichtem Pflichtbewusstsein aufwirft.

Ist das Teil einer raffinierten Taktik – oder Ausdruck schlichter Überforderung? Letzteres drängt sich zunehmend auf. Denn wer als Organ der Rechtspflege agiert, trägt Verantwortung: gegenüber dem Mandanten, dem Verfahren und nicht zuletzt dem eigenen Berufsstand. Ausweichendes Verhalten wirkt hier weniger strategisch als irritierend.

Besonders bedenklich wird es, wenn das Zaudern nicht nur den Gegner ausbremst, sondern dem eigenen Mandanten nachhaltig schadet. Mandanten setzen zu Recht Vertrauen in das Engagement und die Standhaftigkeit ihres Rechtsbeistands. Wer dem lediglich mit Verzögerungstaktik oder wortloser Passivität begegnet, riskiert nicht nur das Verfahren, sondern vor allem das Vertrauen – und damit langfristig auch die eigene berufliche Glaubwürdigkeit.

In Fachkreisen ist inzwischen zu hören, die Kanzlei habe sich mit ihrem Agieren selbst in eine wenig schmeichelhafte Nische manövriert – einen Ort, an dem rhetorisches Ausweichen und das Festhalten an der eigenen Komfortzone das juristische Handeln dominieren. Ob dieser Eindruck gerechtfertigt ist oder nicht, sei dahingestellt. Doch unbestritten ist: Öffentliche Wahrnehmung entsteht nicht durch Zufall, sondern durch wiederholtes Verhalten – und dieses spricht derzeit eine klare Sprache.

Ob Herr Binder den Weg zurück zu einer sachbezogenen, aktiven Vertretung findet, bleibt offen. Die juristische Landschaft jedenfalls hat keinen Bedarf an Zaudernden – sondern an Persönlichkeiten, die Konflikten nicht ausweichen, sondern sie mit Haltung und Überzeugung führen.

 

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