„Der kursierende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes bleibt Stückwerk und löst nur einen Bruchteil dessen ein, was im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD angekündigt wurde“, kritisiert Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB). „Statt echter Reformen wird die ohnehin unzureichende Flexibilisierung auch noch auf tarifgebundene Unternehmen begrenzt – das geht an der Realität vieler Bauunternehmen vorbei.“ Der Verband fordert seit langem eine Anpassung im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. „Wir brauchen endlich den Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit“, so Gilka. „Dass nun nur ein Teil der Beschäftigten von mehr Flexibilität profitieren soll, ist nicht nachvollziehbar. Offensichtlich betreibt Frau Bas erneut Klientelpolitik und gibt dem Druck der Gewerkschaften nach – trotz teilweise überzogener Forderungen“ ist er überzeugt.

Baustellen brauchen Flexibilität – nicht starre Uhrzeiten

Gerade im Bauwesen stoßen starre Regelungen zunehmend an ihre Grenzen. „Baustellen brauchen Flexibilität – nicht starre Uhrzeiten“, betont Gilka. „Wetter, Lieferkettenprobleme oder Bauabläufe lassen sich nicht in ein Korsett aus täglichen Höchstgrenzen pressen. Wenn ein Bauleiter bei 8,5 Stunden auf die Uhr schauen muss, statt einen begonnenen Arbeitsschritt sinnvoll zu Ende zu bringen, ist das schlicht unproduktiv.“ Aus diesem Grund ist eine Flexibilisierung notwendig unter Wahrung des Gesundheitsschutzes. Gilka stellt in diesem Kontext klar: „Wir fordern weder längere Arbeitszeiten noch eine Aufweichung von Ruhezeiten – das steht nicht zur Debatte. Es geht um mehr Flexibilität innerhalb eines verlässlichen Rahmens, der den Anforderungen der Praxis gerecht wird.“

Flexibilität nur für wenige

Mehr Arbeitszeitsouveränität ist für viele auch der Schlüssel zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein zentraler Hebel in diesem Zusammenhang ist der bedarfsgerechte und nachhaltige Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, um die sogenannte „Teilzeitfalle“ wirksam zu durchbrechen und die Erwerbsmöglichkeiten insbesondere für Eltern zu verbessern.  Hinzu kommt: Eine sogenannte „Vertrauensarbeitszeit“, die gleichzeitig eine detaillierte Arbeitszeiterfassung durch leitende Angestellte verlangt, verfehlt ihren eigenen Anspruch. De facto handelt es sich nicht um echte Vertrauensarbeitszeit, sondern um eine camouflierte Gleitzeitregelung. „Wir müssen hier ehrlich sein und die Dinge klar benennen“, so Gilka. „Das, was derzeit diskutiert wird, steht im eklatanten Widerspruch zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und den Bedürfnissen der Praxis.“

Die BVMB fordert daher, die geplanten Regelungen konsequent an den politischen Zusagen auszurichten. Ziel muss eine praxistaugliche, rechtssichere und tatsächlich flexible Arbeitszeitgestaltung sein, die den Namen Vertrauensarbeitszeit auch verdient.

Über Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)

Die BVMB ist ein bundesweit tätiger, tarifpolitisch ungebundener Wirtschaftsverband, der die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen seiner mittelständischen Mitgliedsunternehmen auf politischer Ebene sowie gegenüber Auftraggebern aus allen Baubereichen vertritt. Bereits seit 1964 setzt sich die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) für die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft ein. Unsere Mitgliedsunternehmen erwirtschaften mit ihren insgesamt mehr als 300.000 Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von rund 40 Mrd. Euro pro Jahr. Aufgrund der Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen – von kleineren und größeren – bis hin zu sehr großen Straßen-, Brücken-, Hoch-, Erd-, Gleisbau- oder Bahnsicherungsunternehmen sowie deren Lieferanten, deckt die BVMB einen Großteil des Spektrums der deutschen Bauwirtschaft ab.

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