Italien hat am 10. Februar 2017 als zwölfter EU-Staat das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPG) ratifiziert.

Ebenso wie die spanische hatte sich auch die italienische Regierung zunächst von dem neuen Gerichtssystem und dem EU-Patent distanziert. Der Grund hierfür war die Sprachenregelung des EPG, die die Amtssprachen des Europäischen Patentamtes (Englisch, Deutsch und Französisch) vorsieht. Spanien und Italien sahen hierin eine unzulässige Diskriminierung und reichten Klage ein. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage zurückgewiesen hatte, stand die Zustimmung beider Länder zum EPG erst recht auf dem Spiel. „Das hat für Unsicherheit gesorgt, denn das neue System wird selbstverständlich für Unternehmen umso attraktiver, je mehr Staaten sich daran beteiligen“, sagt Andreas Thielmann, Patentanwalt und Partner bei Cohausz & Florack (C&F).

Damit das EPG in Kraft treten kann, müssen zwingend noch Deutschland und Großbritannien das Übereinkommen ratifizieren. Seitdem sich die Briten in einem Referendum am 23. Juni 2016 mit knapper Mehrheit für einen Austritt aus der EU entschieden haben, ist allerdings fraglich, ob die neue britische Regierung das Projekt EPG weiterverfolgen wird. „Gerade in Zeiten, in denen einige Staaten wieder in nationalen Dimensionen denken, ist die Ratifikation durch ein so wichtiges Land wie Italien ein starkes Signal für eine funktionierende Zusammenarbeit in Europa“, sagt Jan Ackermann, Patentanwalt und Partner bei C&F. Es bleibt nun abzuwarten, ob die britische Regierung das Projekt weiter vorantreiben wird. Die Ratifizierung durch Deutschland gilt hingegen als sicher.

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