.

Ein Standard für alle Länder

Bis zur EBICS-Version 2.5 wurde in deutsches, französisches und Schweizer EBICS unterschieden. Dies schuf für Banken, Kunden und Hersteller gleichermaßen Hürden, wenn verschiedene EBICS-Dialekte gleichermaßen bedient werden mussten.

EBICS in Version 3.0 setzt genau hier an und bietet mit seinem universellen Standard die passende Lösung für ganz Europa.

EBICS 3.0 ist ab dem 27. November 2018 gültig. Wann Kreditinstitute den neuen Standard anbieten ist Sache der einzelnen Länder. In Deutschland z. B. ist die Version ab dem 22. November 2021 verpflichtend anzubieten.

Was sich ändert

Die Neuerungen umfassen mehrere Aspekte, die sowohl serverseitig bei den Kreditinstituten als auch seitens der Anwender berücksichtigt werden müssen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Bankfachliche Transaktionen per BTFs statt Auftragsarten

EBICS V 3.0 ersetzt die Verwendung von bankfachlichen Auftragsarten (bzw. Dateiformaten im französischen bzw. Schweizer EBICS) durch die sogenannten Business Transaction Formats, kurz BTFs.

Bis zur EBICS-Version 2.5 reichte die Angabe einer Auftragsart, z. B. CCT für Standard-SEPA-Überweisungen, um den Geschäftsvorfall festzulegen. Ein BTF hingegen erlaubt mehrere Werte:

  • ServiceName
    Name des Services (Pflichtangabe), z. B. SCT
  • MsgName
    Name der Nachricht (Pflichtangabe), z. B. pain.001
  • Scope
    Gültigkeitsbereich (optional), z. B. CGI
  • ServiceOption
    Serviceoption (optional), z. B. B2B
  • ContainerFlag
    Container-Eigenschaft (optional), z. B. ZIP

War es bislang allein Sache der Bank, wie die Verarbeitung unter EBICS 2.5 erfolgte, kann mit Hilfe der BTFs nun auch clientseitig Einfluss auf die Abarbeitung im Bankrechner genommen werden.

BTFs werden noch hinsichtlich Upload (BTU) und Download (BTD) unterschieden.

Elektronische Schlüssel

Die wichtigste Änderung bei den Schlüsseln betrifft die Nutzung von Zertifikaten. Ab EBICS 3.0 müssen alle Schlüssel immer als X.509-Zertifikat übertragen werden.

Zudem wurde die Mindestlänge für die verschiedenen Schlüsselarten auf 2048 Bit vergrößert sowie das A004-Format aus dem Standard entfernt.

VEU für alle Länder

In Deutschland stand die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) bereits seit der Einführung von EBICS zur Verfügung. Mit der neuen Version kann die VEU nun auch in allen anderen Ländern genutzt werden.

Einheitliches Kundenprotokoll

Die angepasste Version des Kundenprotokolls HAC im XML-Format ersetzt bisherige textbasierte Versionen. Das umständliche und fehleranfällige proprietäre Parsen des Protokolls entfällt.

Sonstiges

Weitere Änderungen des Standards in Version 3.0:

  • Nutzung von TLS 1.2 mit erweiterbarer Cipher-Liste,
  • Möglichkeit zur Übermittlung zusätzlicher Auftragsinformationen, z. B. des Dateinamens,
  • Anpassungen des INI-Briefs zur Darstellung von Zertifikatsinformationen,
  • Ersatz von Auftragsattributen (OrderAttribute OZHNN, DZHNN) durch eine Unterschriftskennzeichnung (SignatureFlag).

Produkte von Business-Logics für EBICS 3.0

Alle Serverprodukte und Testsysteme des Herstellers Business-Logics aus Hilden stehen ab sofort in einer aktualisierten Version für EBICS 3.0 zur Verfügung. Kunden mit aktivem Wartungsvertrag erhalten das Update wie üblich kostenfrei.

Außerdem bietet Business-Logics Schulungen für Mitarbeiter von Kreditinstituten rund um das Thema EBICS 3.0 an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Business-Logics GmbH
Telleringstraße 11
40721 Hilden
Telefon: +49 (2103) 339930
Telefax: +49 (2103) 33993
http://www.business-logics.de

Ansprechpartner:
Uwe Ernst
Sales, Pr
Telefon: +49 (2103) 3399316
E-Mail: uwe.ernst@business-logics.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.