Rund 500.000 Tonnen asbesthaltige Baustoffe fallen in Deutschland pro Jahr als gefährlicher Sondermüll an. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. TÜV SÜD informiert über Risiken bei der Asbestsanierung und rät Eigentümern, Bauherren und Mietern, vor Umbau- und Renovierungsarbeiten genau hinzuschauen.

Viele Jahrzehnte war Asbest ein äußerst beliebter Baustoff, der in mehreren tausend Produkten verwendet wurde. Ähnlich lange dauerte es, bis die Gefahren weithin anerkannt wurden und die Verwendung in Deutschland verboten wurde – obwohl viele Ärzte schon in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts auf Risiken bei der Be- und Verarbeitung der Mineralfasern hingewiesen hatten.

Grundsätzlich wird hinsichtlich des Asbestgehalts und der Einbindung der Asbestfasern zwischen schwachgebundenen Asbestprodukten (z.B. Spritzasbest, Wandputz, Asbestschnüre in Ofentüren, etc.) und festgebundenen Asbestprodukten (Asbestzement) unterschieden. „In der Regel geht von festgebundenen asbesthaltigen Baustoffen keine Gefahr aus, solange die Bauteile intakt sind“, sagt Dr. Peter Schenk, Leiter Altlasten- und Gebäudeschadstoffe der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Aber sobald festgebundene Asbestprodukte mechanisch bearbeitet werden, beispielsweise durch Abschleifen, Abbürsten, Bohren, Sägen oder Druckreinigen, gelangen mikroskopisch kleine Asbestfasern in die Umgebung.“ Besonders gefährlich sind schwachgebundene Asbestprodukte, aus denen Asbestfasern allein schon durch Erschütterungen, Luftbewegungen oder natürliche Abnutzung freigesetzt werden können.

In Gebäuden, die vor 1993 gebaut wurden, findet sich Asbest häufig in den Innenräumen von Wand- und Deckenputzen. Eine Untersuchung in der Schweiz an 303 zufällig ausgewählten, unterschiedlich genutzten Gebäuden aus Baujahren zwischen 1850 und 1980 zeigte, dass rund ein Drittel der untersuchten Gebäude Asbest in Putzen aufweist. Trotz der geringen Asbestgehalte im Putz (meistens < 1%) ergaben Arbeitsplatzmessungen beim Entfernen der Putze hohe Expositionen zwischen mehreren 100.000 bis zu mehr als 1 Million Fasern pro Kubikmeter. „Schon kleine handwerkliche Arbeiten wie das Anbohren von asbesthaltigen Putzen für das Setzen eines Dübels können zu einer signifikanten Freisetzung von Asbestfasern führen“, warnt Konrad Tausche, Leiter der Abteilung Umweltservice von TÜV SÜD Industrie Service. „Das gilt vor allem dann, wenn der angefallene Bohrstaub mit einem handelsüblichen Staubsauger aufgesaugt wird.“

Zu extremen Kontaminationen von Innenräumen kommt es nach Aussage der beiden Experten dann, wenn sogenannte Cushion Vinyl Fußbodenbeläge nicht von Fachfirmen entsprechend TRGS 519 ausgebaut werden. Dann können Innenräume so stark kontaminiert sein, dass noch Jahre später ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Bewohner und Besucher besteht. Aus diesem Grund müssen Umbau- und Renovierungsarbeiten sorgfältig geplant und bei Asbestbelastung von anerkannten Fachfirmen ausgeführt werden.

Materialproben analysieren lassen

Die Herstellung und die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten. Aber in älteren Immobilien ist Asbest häufig noch gegenwärtig – beispielsweise in Fliesenklebern, Fugen- und Spachtelmassen, Asbestpappen, Fußbodenestrichen, Bodenbelagsklebern, Fensterkitten, Rohrverkleidungen, Wandputzen oder Fensterbrettern. „Meistens können Laien nicht erkennen, ob solche Bauteile wirklich Asbest enthalten“, berichtet Dr. Schenk. „Das lässt sich nur mit der Analyse einer Materialprobe feststellen.“ Die Probe muss fachgerecht entnommen, verpackt und an ein akkreditiertes Labor gesendet werden.

Die TÜV SÜD-Experten stellen immer wieder fest, dass Heim- und Handwerker leichtfertig mit den Renovierungsarbeiten an älteren Immobilien beginnen – vor allem jüngere Menschen, die häufig nicht ausreichend über die Geschichte des Baustoffs, die vielen asbesthaltigen Bauprodukte und die schädlichen Auswirkungen der Fasern auf das Lungengewebe informiert sind. Dr. Schenk warnt ausdrücklich davor, eine Asbestsanierung in Eigenregie durchzuführen: „Asbest ist als krebserregend eingestuft und kann schwerwiegende Auswirkungen auf die eigene Gesundheit und die Gesundheit Dritter haben.“ Deshalb muss mit der Entfernung von asbesthaltigem Material ein nach TRGS 519 zugelassener Fachbetrieb beauftragt werden. Der unerlaubte Umgang mit Asbest ist ein Straftatbestand. der mit Freiheitstrafen oder Geldstrafen geahndet werden kann.

Weitere Informationen zu Gesundheitsrisiken, zur sicheren Probenentnahme und zum Asbest-Test von TÜV SÜD mit dem Rasterelektronenmikroskop finden Sie unter
https://www.tuev-sued.de/anlagen-bau-industrietechnik/technikfelder/umwelttechnik/gefaehrdungsuntersuchungen/asbest-test

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