Die Europäische Zentralbank  (EZB ) setzt mit den heutigen Beschlüssen am 24.10.2019 ihre Zinspolitik mit -0,5 % p.a. für die Banken weiterhin zum Verdruss der Sparer fort, berichtet Dr. Horst Werner aus Göttingen  ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Aufgrund dieser Zinspolitik der EZB ( 0,5 % Negativzinsen für Banken ) müssen sich nicht nur die Unternehmen – so Dr. Horst Werner aus Göttingen  ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) -, sondern auch die privaten Normalsparer auf Negativzinsen für Sparguthaben bzw. auf Minuszinsen einstellen.

Unter Negativzinsen versteht man nach Wikipedia „Zinsen, mit denen ein Guthaben prozentual belastet wird. Wirtschaftlich gesehen sind es Minuszinsen, die auf Guthaben erhoben werden können und vom Gläubiger gezahlt werden müssen oder von der Rückzahlung des Guthabens abgezogen werden“. Bei diesem Minuszins, der auch Strafzins genannt wird, verliert der Kapitalgeber ( also der Sparer bzw. Sparkonten- oder Festzinskonten-Inhaber ) über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Prozentsatz seines Gelds, der dem Kapitalnehmer ( der Bank ) gutgeschrieben wird. Um diesen Kosten zu entgehen, können Geldguthaben so in verzinsliche Sachwerte ( außerhalb der Banken ) angelegt werden, dass der zwangsweise Abzug von Minuszinsen nicht möglich ist. Gleichzeitig werden relativ sichere, grundschuldbesicherte Darlehensanlagen geboten, die deutlich mehr – bis zu 7 % p.a. – bieten als die „Nullzinsen“ der Banken. Wer die richtige Anlagewahl trifft, entgeht der möglichen Belastung mit Negativzinsen und erhält sogar noch einen sehr ansehnlichen positiven Zinsertrag, ohne spekulieren zu müssen.

Zahlreiche Regionalbanken werden zukünftig Negativzinsen auf die Kontoguthaben verlangen, “sobald sich die ersten großen Bankenkonkurrenten zu dieser Sparmaßnahme entschließen sollten”; das berichtete der Focus schon Anfang 2017.

http://www.focus.de/…

Jetzt Ende 2019 könnte diese Entwicklung überall Realität für Sparer werden. Als erstes großes Kreditinstitut in Mitteldeutschland erhob damals die Sparkasse Leipzig Strafzinsen auf Geldanlagen. Seit Mitte 2019 müssen Unternehmen mit einem Geschäftsgirokonto für Guthaben von mehr als 100.000 Euro einen negativen Zins von 0,4 Prozent auf diese zahlen.

Kluge Anleger nutzen die Anlage in Sachwerte (z.B. grundschuldbesicherte Darlehensanlagen   – wie von der Dr. Werner Financial Service AG konzipiert) mit angemessenen Habenzinsen von 3,5 % bis 5 % p.a.

Was nutzt die vermeintliche Einlagen-Sicherheit bei einer Bank, wenn das Kapital von Negativzinsen und Inflation längerfristig aufgefressen wird. Den Banksparern bleibt jetzt nur die Investition ihrer Gelder in Sachwerte mit Wertzuwachs-Aussichten oder mit ergänzenden Ertragsaussichten, Dividenden oder fortlaufenden Mieterträgen. Börsennotierte Aktien sind ein Ausweg aus der Nullzins-Falle, werden aber von vielen als viel zu spekulativ empfunden. Das gilt auch für Gold und sonstige Rohstoffe, die überhaupt keine Zinserträge bringen. Eventuelle Wertzuwächse sind da rein spekulativ und überhaupt nicht kalkulierbar.

Immobilien sind relativ wertstabil und mietertrags-orientiert, aber auch verwaltungs- und arbeitsintensiv mit Leerstands- und eventuellen Standortrisiken. Im Übrigen bringt es regelmäßig eine langfristige Bindung des investierten Kapitals. Allerdings kann sich nicht jeder Immobilien als Einzelinvestment leisten, da es meistens mehrere hundert Tausend Euro Investition und viel bürokratischen (Erwerbs-)Aufwand erfordert. Anders ist es mit der Kapitalanlage in grundschuldbesicherte Darlehen, so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).

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