Private Investoren, Städte und Gemeinden können noch bis 17. Juni 2020 Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in seinem fünften Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 7.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten. Anders als bisher werden im aktuellen Förderaufruf auch Ladepunkte auf Kundenparkplätzen gefördert. Hier muss die Zugänglichkeit nur 12 statt bisher 24 Stunden gewährleistet werden.

Über das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ wurden seit dem Start 2017 bisher Anträge für insgesamt gut 22.000 Ladepunkte bewilligt, davon über 5.000 Schnellladepunkte (Stand April 2020). Das entspricht einem Fördervolumen von rund 140 Millionen Euro. Knapp 8.500 der geförderten Ladepunkte sind bereits in Betrieb. Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland derzeit 25.400 Ladepunkte.

Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur – Bedarfsplanung, Koordinierung, Umsetzung

Neben der Förderung von Ladeinfrastruktur im Programm hat die Bundesregierung 2019 einen Masterplan Ladeinfrastruktur vorgelegt, der definiert, wie der flächendeckende Aufbau mit gezielten Förderungen, verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer aktiven Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie erreicht werden kann.

Die NOW GmbH baut für den weiteren Ladeinfrastrukturaufbau in Deutschland und die Umsetzung des Masterplans seit Beginn des Jahres die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur auf. Hier wird zunächst der koordinierte Aufbau eines deutschlandweiten Schnellladenetzes geplant und umgesetzt. Jederzeit im Fokus: die Frage, unter welchen Bedingungen die Nutzer den Wechsel auf eine andere Antriebstechnologie mitgehen. Die Antwort: Ladeinfrastruktur muss künftig komfortabel, 100 % verlässlich und flächendeckend in ganz Deutschland verfügbar sein. Ganz gleich, ob der Nutzer auf Rügen, im Schwarzwald oder in der Kölner Innenstadt unterwegs ist: an allen Ladestandorten müssen ausreichend Ladepunkte vorhanden sein, damit es zu keinen größeren Warteschlangen kommt. In diesem Rahmen wird auch festgelegt, bis wann die Ladesäulen errichtet sein müssen und wie Anmeldung und Bezahlung erfolgen sollen. Auch wird die Leistelle auf eine Vereinheitlichung der Preise hinwirken und einen durchgängigen, verlässlichen Betrieb einfordern. Das bedeutet Planungssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für Hersteller von Elektrofahrzeugen.

Mit dem "StandortTOOL für Infrastrukturen alternativer Kraftstoffe“ (www.standorttool.de) hat die NOW GmbH ein Planungswerkzeug entwickelt, mit dem diese Infrastruktur deutschlandweit bis 2030 geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann. Dort fließen unter anderem Verkehrs- und Mobildaten, Nutzerdaten von Elektrofahrzeugen und sozio-ökonomische Daten ein. Darüber hinaus analysiert die Leitstelle den anstehenden Fahrzeughochlauf und die daraus resultierenden Ladebedarfe.

Koordinierung der Aktivitäten von Bund, Ländern und Industrie

Inzwischen verfügen auch die Bundesländer über einen Zugang zum StandortTOOL und können Ihre Aktivitäten dort planen und mit den Bundesaktivitäten abstimmen. Die Koordinierung der Bundes- und Landesaktivitäten sowie die Unterstützung der Kommunen bei Planung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus sind weitere Kernaufgaben der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, die seit Beginn des Jahres 2020 von der NOW GmbH aufgebaut wird. Im so genannten Projekthaus wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, aber auch Energiewirtschaft und Automobilherstellern organisiert, vor allem unter dem Aspekt Kundenfreundlichkeit und Technik. Strukturell soll sich diese Zusammenarbeit in der Einrichtung eines Beirats für die Leitstelle aus Vertretern von Kunden, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft, Industrie und Politik niederschlagen.

Neues Ausschreibungsregime für Ladesäulen

Derzeit wird in der Leitstelle an einem neuen Instrument zur Finanzierung von Ladeinfrastruktur gearbeitet, insbesondere um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Schnellladeinfrastruktur aufzubauen. Aktuell existieren für Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur noch wenig tragfähige Geschäftsmodelle, vor allem, weil die Fahrzeuge fehlen. Aber auch künftig wird es wirtschaftliche Standorte geben, und solche, die auch zukünftig wenig angefahren werden. Diese sind aber für ein flächendeckendes Netz und für die Akzeptanz der Nutzer von hoher Bedeutung. Der Bund wird größere Lose ausschreiben, in denen diese Standorttypen gebündelt werden. Ein neues Finanzierungsmodell soll dabei für Zeit, in der die Ladepunkte nicht rentabel betrieben werden können, die Anschubfinanzierung übernehmen. Das gibt Planungssicherheit für Betreiber.

 

Über die NOW GmbH

NOW GmbH – Towards Zero Emission Mobility
Die NOW GmbH steht für eine ganzheitlich gedachte saubere und effiziente elektrische Mobilität in einem integrierten Energiesystem mit den Schlüsseltechnologien Batterie, Wasserstoff und Brennstoffzelle. Mit ihrer technischen Expertise koordiniert die NOW Förderprogramme im Bereich alternative Kraftstoffe und Antriebe und berät die Bundesregierung in diesen Bereichen. Sie analysiert und bewertet relevante Vorhaben und Studien, erarbeitet Strategien zur Umsetzung neuer und bestehender Programme und Instrumente und liefert Input zum regulativen Rahmen auf nationaler und europäischer Ebene.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NOW GmbH
Fasanenstr. 5
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 3116116-00
Telefax: +49 (30) 3116116-99
http://www.now-gmbh.de

Ansprechpartner:
Nina Posdziech
Kommunikation und Wissensmanagement
Telefon: +49 (30) 3116116-44
E-Mail: nina.posdziech@now-gmbh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel