Auch wenn der Alltag gefühlt nur noch von Themen rund um das neuartige Corona Virus bestimmt wird, darf die Politik auch ältere Themen nicht aus dem Auge verlieren. Hierzu zählt unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Jetzt wird es eine neue Reform des EEG’s geben.

Ziel der lang diskutierten EEG Reform ist es sowohl die gewerblichen, als auch die privaten Investoren der erneuerbaren Energien weiter zu fördern. Die Änderungen sollen bereits zum 01.Januar 2021 in Kraft treten, nachdem das Gesetz am 17. und 18.12.2020 vom Bundestag und Bundesrat angenommen werden soll.

Der neue Gesetzesentwurf beschäftigt sich vor allem mit Änderungen zu den Themen Windkraft und Solarenergie. Im Bereich der Solarenergie sollen unteranderem die Anlagen bis 2030 insgesamt 100 Gigawatt erreichen, aktuell sind es 52 Gigawatt. Ein wichtiges Ziel für die Pioniere der Solarenergie ist vor allem, dass verhindert werden soll, dass alte Anlagen vom Netz gehen. Ebenso sollen  Privatanlagen bis zu 30 kWp nun EEG-Umlagen frei sein.

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Sobald das Gesetz durch den Bundesrat und Bundestag angenommen wurde, werden dann alle  Neuerungen genauer bekannt gegeben. Es scheint aber zumindest schon einmal ein Weg in die richtige Richtung zu sein.

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