Das enorme Potenzial für Photovoltaikanlagen auf Dächern wird in Deutschland derzeit nur zu zwölf Prozent ausgeschöpft. Reichlich wenig, wenn man bedenkt, dass sich Deutschland bis 2030 ein 65-Prozent-Ziel gesetzt hat. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende veröffentlicht deshalb einen Forderungskatalog, der den Akteuren als Leitfaden dienen soll.

Eine Unterstützung für Photovoltaikpflicht auf Neubauten und bei umfangreichen Gebäudesanierungen gibt es seitens Kompetenzzentrum ebenso, wie es sieprinzipiell für Solarparks gibt. Im Zuge der EEG-Novelle gibt es allerdings eine Wunschreihenfolge: Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Lärmschutzwänden sollen unbedingt Vorzug vor neuen Solarparks auf Freiflächen genießen – die Naturverträglichkeit und die Flächenbelastung bzw. -versiegelung ist damit am geringsten.

Solarparks als Beitrag zum Naturschutz

Für das Berliner Kompetenzzentrum stehen große Solarparks nicht im Widerspruch zu Naturschutzmaßnahmen. Wie einschlägige Studien bereits erweisen, können Solarparks zum Erhalt von Flora und Fauna auf gewissen Flächen beitragen und haben einen positiven Einfluss auf die Biodiversität – sei es durch Verschattung der Fläche oder durch Rückzugsräume für diverse Arten. Die Flächennutzung ist außerdem verträglicher, als eine intensive Nutzung als landwirtschaftliche Fläche.

Sonnige Parkaussichten

Mit den SUN CARPORTS entwickelte die Sun Contracting AG eine innovative Möglichkeit, Photovoltaikanlagen auf Contracting-Basis zu errichten, dabei groß zu planen und keine Flächen neu zu versiegeln. Vor allem richtet sich das Angebot der Carports mit Photovoltaikmodulen an Einkaufszentren und Supermärkte, öffentliche Parkplätze und Park & Ride Flächen und, allen voran, Autohäuser. Die bereits für PKW-Abstellflächen versiegelten Flächen werden nicht zusätzlich belastet, die Photovoltaikkomponenten nehmen keinen Platz weg. Zusätzlich kann man das nachhaltige Stromangebot auch jederzeit um Ladestationen für Elektrofahrzeuge erweitern.

Photovoltaik Contracting für die Energiewende

Vor allem zum Vorantreiben der Energiewende eignet sich Photovoltaik Contracting, das Geschäftsmodell der international tätigen Sun Contracting AG, besonders gut. Bei Photovoltaikanlagen, die als Contracting projektiert und errichtet werden, steht der größtmögliche Energieertrag im Vordergrund. Eine Fläche oder ein Dach wird von Sun Contracting gemietet, darauf eine Photovoltaikanlage betrieben. Der produzierte Strom wird der Umgebung, durch Einspeisung ins öffentliche Netz, zur Verfügung gestellt. Der Ökostromanteil erhöht und der Anteil fossiler Energieträger verringert sich.

Über die Sun Contracting AG

Die Sun Contracting AG und ihre Tochtergesellschaften sind seit 2012 operativ in der Photovoltaikbranche tätig und mit ihrem Geschäftsmodell Photovoltaik Contracting im deutschsprachigen Raum sehr erfolgreich. Derzeit hält die Unternehmensgruppe bei einer installierten und projektierten Photovoltaikleistung von 78 Megawattpeak in drei Ländern – Österreich, Deutschland und Liechtenstein. Zusätzlich zu Photovoltaik Contracting ist die Sun Contracting AG auch als Emittentin nachhaltiger Investments sehr erfolgreich. Neben einem Nachrangdarlehen, welches ausschließlich für österreichische Investoren geeignet ist, liegen aktuell vier Anleihen zur Zeichnung auf. Die jüngste Emission, der Sun Contracting Bearer Bond 2020, ist die zweite Generation der depotfähigen Inhaberanleihe und ist in Österreich für Veranlagungen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages geeignet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sun Contracting AG
Landstrasse 15
FLFL-9496 Balzers
Telefon: +41 (44) 55100-40
http://www.sun-contracting.com

Ansprechpartner:
Victoria Nömayr
Telefon: +41 44 55 100 40
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel