Rechte und Pflichten, Paragrafen, Leistungsverzeichnisse, Nachträge, Behinderungsschreiben…uff, das klingt zäh und auch, als könne man da mehr falsch als richtig machen. „Also lieber gleich lassen.“ Das denken viele Handwerker.

Damit eben die, also die Handwerker, nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich mit breiter Brust rumlaufen, dafür sorgen Andreas Scheibe und Christoph Eckstein von Continu-ING. Um was geht’s?

Es geht um Themen wie: Der Umgang mit der VOB ist kein Hexenwerk. Der Ausführende ist nicht Befehlsempfänger von Fachplaner und Auftraggeber. Es gibt zahlreiche sinnstiftende und auch gewinnbringende Werkzeuge, die in Ausbildung, Meisterkurs, Technikerschule oder Uni nur ansatzweise oder gar nicht gelehrt werden. Oder: Wie rette ich mein Projekt, das bereits jetzt mit 100-tausend im roten Bereich abbrennt? Praxisnaher kanns nicht werden. Am Ende des Tages geht’s darum Handwerkern rechtliche Werkzeuge an die Hand zu geben, um Projekte reibungslos und sicher in den Werkerfolg zu schiffen und zu erkennen wo und warum die Kacke am Dampfen ist. Wie im folgenden Beispiel.

Der Fall „Feuerwehrhaus“ – Eine Geschichte von überforderten Planern und völlig unterschätzten Handwerkern

Ein Kleinstadttraum soll in Erfüllung gehen: „Wir bekommen ein neues Feuerwehrhaus!“

Alle freuen sich über die Entscheidung des Neubaus. Die Feuerwehrler, die Bürgermeisterin, und alle Projektbeteiligten: Also der Architekt, der das Häuschen zeichnen darf, der Fachplaner, der die Ingenieurarbeiten beisteuert und die Handwerker, die das Häuschen schlussendlich zusammenbauen sollen. Der Spatenstich ist ein sonniger, freudiger Tag. Aber es wird der letzte freudige Tag dieses Bauprojektes sein…

Wir machen einen Sprung.

Ein paar Monate später gibt es Streit an allen Fronten, die Baustelle steht.

Die Beteiligten haben den Überblick und die Nerven verloren – bis auf einen: Das Handwerksunternehmen, das die Elektroinstallationen in dem Gebäude einbauen soll. Aber was war passiert?

Anfang Oktober 2020 erhält das Haustechnikunternehmen aus der Nähe von Bremen den Auftrag für die Elektroinstallation in dem Neubau. Es freut sich auf eine gute Planung und einen reibungslosen Bauablauf. Man darf noch träumen dürfen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, fordert der zuständige Projektleiter des Haustechnikunternehmens im ersten Schritt also vom Planungsbüro die entsprechenden Ausführungsunterlagen zur Prüfung an, sprich Planungsunterlagen mit zwingend erforderlichen Maßangaben wie etwa alle Bauteilbezugsmaße, Höhenkoordinaten, Maße zu anderen Gewerken, Schemata, Grundrisse und mehr.

Daraufhin kommt vom Planer lediglich eine Grundrisszeichnung „mit ein paar bunten Punkten drinne,“ wie der zuständige Elektro-Projektleiter erzählt.

Dieser stellt postwendend eine Liste mit Anforderungen zusammen basierend auf der VOB/C, in der geregelt ist, wie ordnungsgemäße und vollständige Ausführungsunterlagen (AFU) auszusehen haben. Schließlich fordert er mit der AFU nichts Ungewöhnliches – so die Theorie.

Die Liste jedoch führte beim Planungsbüro zu Ratlosigkeit, es kommt zu einem persönlichen Treffen.

Hier wird nochmals festgelegt, dass ein VOB-Vertrag Grundlage des Bauvorhabens ist und daher auch die Planungsunterlagen den VOB-Vorgaben entsprechen müssen.

Das Planungsbüro will also Anfang Januar 2021 alle Unterlagen nachreichen, muss jedoch verschieben auf Grund von Zeitmangel. Neuer Termin: Anfang Februar. Die Zeit vergeht, die Hochbaugewerke sind schon in vollem Gange, der Rohbau steht.

4 Monate nach Vergabe trudelt die ersten AFU (Ausführungsunterlagen) beim Elektriker ein, endlich kann er zu prüfen beginnen. Die technische Prüfpflicht nämlich ist eine Vertragspflicht des Handwerkers, der er auch nachkommen will.

Leider findet der Projektleiter über 250 Fehler, füllt 50 DinA4-Seiten mit Exceltabellen, die auflisten, was alles fehlt, falsch geplant ist und was nicht den Normen entspricht.

Unter anderem ist der Netzanschluss des kompletten Gebäudes am Limit. Blöd nur, dass der Bauherr im Grunde kein Geld für einen entsprechenden Umbau hat. Zudem wurden Messschränke falsch geplant, Sicherheitsbeleuchtung falsch ausgelegt, Stromkreise falsch berechnet. Auch gibt es keine abgehängten Decken, heißt: Der Planer hat ein Gebäude mit Betondecke ohne verlegte Deckenleitung geplant und auch bauen lassen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt sind die Rohbauer fertig, jetzt sollen eigentlich die Elektroinstallationen eingebaut werden.

Und die Liste geht immer so weiter.

Insgesamt dreimal liefert das Planungsbüro nach, noch immer unvollständig und falsch.

Zeit für ein Meeting. Weiß der Bauherr eigentlich was los ist?

Zu der Baubesprechung werden Bürgermeisterin, Planungsbüro, Handwerker und ein externer Gutachter eingeladen. Letzterer kommt zum selben Ergebnis wie das Elektrounternehmen: Die AFU ist noch immer fehlerhaft und unvollständig.

Was passiert nun? Etwas, das im Oktober niemand für möglich oder nötig gehalten hätte: Das Planungsbüro bittet den Elektriker die Planung fertigzustellen. Und genau das macht dieser auch – zu den üppigen Vergütungssätzen der HOAI. Er plant um und rettet das Projekt.

Jetzt, über ein halbes Jahr später gibt es also eine AFU und eine dazu passende Montageplanung. Und genau um die ging es dem Projektleiter des Elektrounternehmens schlussendlich eigentlich, die Montageplanung. Eine Planung, damit er sauber alle Ressourcen und Zeiten planen kann und störungs- und damit stressfrei alle beauftragten Arbeiten ausführen kann. Kein Hexenwerk, nur Struktur und Klarheit.

Ende April kann es also endlich losgehen. Endlich.

Blicken wir zurück und stellen die Frage: Wie viel Schaden hätte vermieden werden können, wenn das Planungsbüro schon gleich nach Auftragserteilung an das Handwerksunternehmen eine, wenn auch nur halbwegs ausreichende Ausführungsplanung geliefert hätte? Die Fehler hätte rechtzeitig ausgebessert werden können, der Bauzeitenplan eingehalten und Geld gespart werden. Doch jetzt wird die Zeit knapp. Jetzt darf nichts mehr passieren. Denn im Oktober, genau ein Jahr nach Vergabe des gesamten Objekts, sind die Schlussrechnungen fällig. Und die Gemeinde kann das Objekt nur zahlen, wenn sie die geplanten Fördergelder bekommt. Die sind jedoch mit einer Deadline verknüpft, die nur gehalten werden kann, wenn der Plan sich nicht nochmal ändert. Man muss fast ein bisschen schmunzeln.

Retrospektiv ist die Bürgermeisterin dankbar, dass der Handwerker immer wieder Bedenken und Behinderungen angemeldet hat. Erst hatte dieser nämlich wie ein Querulant gewirkt, der nicht arbeiten will oder gar kann, vielleicht wegen fehlenden Mitarbeitern oder Qualifikation. Doch nun ist die Bürgermeisterin schlauer und auch froh, denn jetzt hat sie Klarheit darüber, was ein Planer liefern muss, was ein Handwerker liefern muss und schlussendlich auch, was ein Handwerker alles weiß und kann!

Es war ein hartes Stück Arbeit für den Handwerker, die Denkweise der Bauherrin aufzubrechen.

Ihre Wahrnehmung war nämlich: „Der Handwerker hat keine Ahnung und schießt quer, Architekt und Planer müssen mir helfen.“ Die Geschichte hat sie jedoch eines Besseren belehrt – den Planer sicherlich, nein, hoffentlich auch.

– Handwerker, die dieselben Probleme in öffentlichen Aufträgen entdecken und gerne genau so viel Durchsetzungsvermögen und Sicherheit (mittels passender VOB-gerechter Werkzeuge wie zum Beispiel Behinderungsanzeigen und vielerlei mehr) wie der Projektleiter aus der Geschichte beweisen wollen, haben jederzeit die Möglichkeit „Lücken im LV“ beizutreten. In diesem Trainingsprogramm von Continu-ING geht’s um genau diese Themen: Rechtliche, technische und emotionale Sicherheit und Sicherstellung in Bauprojekten. „Kenne Deine Rechte und Pflichten und auch die der anderen Projektbeteiligten! Fordere Vorleistungen, nur dann kannst Du sauber arbeiten! Keine Angst vor Paragraphen – sie sind für Handwerker geschrieben worden!“

Geeignet für alle Handwerksbetriebe, die im Projektgeschäft tätig sind.

Was sagen teilnehmende Handwerksbetriebe zum Programm?

„Wer wirklich was zum Positiven verändern will, für den ist Continu-ING wirklich eine der geilsten Nummern, die es gibt!“ sagt Christoph Fanenbruck, Geschäftsführer eines 40-köpfigen Haustechnikunternehmens nahe Bielefeld.

„Ich mache das Programm einfach weiter, denn ich habe keinen Bock, je wieder auf dieses Wissen verzichten zu müssen,“ sagt Florian Günther, Geschäftsführer von ELOTHERM aus der Nähe von Hannover.

„Wenn man mitarbeitet, hat man nach 6 bis 8 Wochen Break-Even erreicht und dann geht´s ans Geldverdienen,“ berichtet Volker Heitmann, Geschäftsführer eines erfolgreichen Haustechnik-Unternehmens aus Wehrbleck.

Mehr Infos dazu bei Andreas Scheibe und Christoph Eckstein unter www.lücken-im-lv.de

Über die Continu-ING GmbH

Der professionelle Bauablauf! – werde professioneller und aktiver Projekttreiber mit Continu-ING!

Continu-ING steht selbst für den Namen ein: stetige Weiterentwicklung auf dem Weg zur professionellen Projektabwicklung im Bauwesen. Die komplexe Projektlandschaft sowie die steigende Bauherren-Inkompetenz machen eine professionelle Abwicklung auf Planerseite und Ausführerseite notwendig.

Mehr unter www.continu-ing.com.

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