Bis zum EEG 2014 waren die politischen Weichen für Biomethan in Richtung Erzeugung von EEG Strom im BHKW gestellt. Nun bieten die neuen gesetzlichen Regelungen in Sachen Klimaneutralität für Biomethan ganz andere Möglichkeiten.

Der Einsatz von Biomethan BHKW zur Verstromung ist seit den Vergütungssätzen des EEG 2014 nur noch für das Bestandgeschäft lukrativ. Darunter leidet nicht nur die Biomethan Branche, sondern auch für Wärmeversorger ist eine attraktive Möglichkeit verloren, Endkunden „grüne Wärme“ zu marktfähigen Preisen anbieten zu können. Jetzt sorgt allerdings das Gebäude Energie Gesetz dafür, dass zukünftig Biomethan im BHKW wieder Verwendung findet, aber nicht für eine Verstromung nach dem EEG, sondern beigemischt zum Erdgas.

„Das hat zwei Vorteile.“ weiß Marvin Becker, verantwortlich bei der Green Navigation für Beratungen rund um Biomethan, “denn zum einen kann mit einer Beimischung von Biomethan die Anforderung an die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung erfüllt werden. Zum anderen kann mit Biomethan bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs ein reduzierter Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil verwendet werden.“ In beiden Fällen muss das Biomethan in einem Brennwertkessel oder in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden.

„Zusätzlich kann sich im Wärmebereich der Einsatz von Biomethan durch die ab dem 01.07.2021 wirksame Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) rechnen“ ergänzt Becker. „Bei Neubauten und auch bei der Sanierung von Gebäuden kann die Stufe Effizienzhaus 40 mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht werden. Dafür muss mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies kann mit mit Biomethan mittels Kraftwärmekopplung oder Brennstoffzellentechnik erreicht werden.“ Bei Neubauten beträgt die Förderung bis zu 33.750 € und bei Sanierungen sogar bis zu 75.000 €.

Auch im Kraftstoffmarkt ist Biomethan groß im Kommen. Mittlerweile werden fast alle Erdgastankstellen mit Biomethan betrieben. Trotz der höheren Beschaffungspreise im Vergleich zu Erdgas rechnet sich der Einsatz. Durch die Erlöse aus der THG-Quote und die Befreiung von der CO2-Abgabe kann Biomethan preisgleich zu Erdgas angeboten werden.   Dabei gilt, je höher die THG-Minderung, desto lukrativer das Geschäft. Die Berechnung der THG-Minderung ist im Kraftstoffbereich schon länger vorgeschrieben und wird aufgrund der neuen Nachhaltigkeitsverordnungen zukünftig auch bei der Verstromung von Biomethan in Anlagen ab 2 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung angewendet. „Das bedeutet, dass viele Anlagenbetreiber eine THG-Zertifizierung durchführen und außerdem das NABISY Register für die Nachweisführung nutzen müssen“ weiß der Biomethanexperte Becker und ergänzt „Als Massenbilanzierer begleiten wir diesen Prozess und übernehmen die Abwicklung im NABISY Register.“

Viele Biomethanproduzenten prüfen, den THG Wert zu optimieren und ersetzen nachwachsende Rohstoffe durch Gülle und biogene Reststoffe. Die Nachfrage nach dem THG-Minderungspotential von Biomethan wird weiter wachsen. Neben dem Einsatz als CNG rückt Biomethan als LNG in den Fokus. Besonders im Schwerlastverkehr bietet LNG aufgrund der hohen Reichweite Vorteile gegenüber anderen alternativen Kraftstoffen.

Durch die steigenden CO2-Preise und die erhöhte Nachfrage nach CO2-Kompensation rückt Biomethan auch bei der „Grünstellung“ von Erdgas in den Fokus. Hier kommt aus Kostengründen eher die Verwendung von Importgas in Frage. Länder wie England, Dänemark oder Frankreich fördern die Produktion von Biomethan, so dass Zertifikate aus diesen Ländern günstiger angeboten werden können als aus deutscher Produktion.   „Wichtig für die Anerkennung von importiertem Biomethan im nationalen Emissionshandel (nEHS) und im europäischen Emissionshandel (EU ETS) ist die Einhaltung der Anforderungen der jeweiligen Leitfäden der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).“ erläutert Vera Schürmann, Geschäftsführerin der Green Navigation und ergänzt „Diese Anforderungen werden durch die Verwendung eines verlässlichen Massenbilanzsystems erfüllt, wie zum Beispiel unser BiMaS System oder das Biogasregister der dena“. Im nEHS gilt diese Regelung zunächst bis 2023 und im EU ETS bis 2030.

„Die Wirtschaftlichkeit muss natürlich für diese neuen Verwendungsmöglichkeiten im Einzelfall bewertet werden. Auch die Nachweisführung wird sich nach den neuen Vorgaben ausrichten müssen“ relativiert Schürmann, aber schließt „Durch sein CO2-Minderungspotential erhält Biomethan als gasförmiger Energieträger auf dem Weg zur Klimaneutralität einen neuen und zukunftsfähigen Stellenwert.“

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