Die Zahlen der aktuellen Jahres-Statistik-Mitteilungen entwickeln sich bei der gesammelten Menge von Elektro-Altgeräten in die richtige Richtung. Die stiftung ear begrüßt diesen erfreulichen Trend für das Jahr 2020. Dennoch müssen die Sammelmengen noch deutlich weiter gesteigert werden, um die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen. Besonders positiv hervorzuheben ist der starke Outputanstieg (Menge gesammelter Altgeräte) bei den Eigenrücknahmen, bei den Vertreibern und bei der Abholkoordination (AHK). Darüber hinaus ist eine hohe Meldebeteiligung trotz stark steigender Zahl der Meldepflichtigen zu beobachten. Dass es trotz alledem nicht reichen wird, die EU-Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen, hat verschiedene Gründe. Einer davon findet sich bei dem hohen jährlichen Input (in Verkehr gebrachte Elektro-Geräte nach dem ElektroG), der insgesamt und speziell bei Photovoltaikmodulen in den letzten drei Jahren kontinuierlich stark angestiegen ist (ca. 50 Prozent). PV-Module haben eine besonders lange Lebensdauer, was sich vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethode negativ auf die Sammelquote auswirkt. Es ist daher fraglich, ob diese aktuelle gesetzliche Vorgabe zur Quotenberechnung zielführend ist. Ein weiterer Grund für das Nichterreichen der Sammelquote sind die falsche Entsorgung von Altgeräten (z.B. Abgabe an illegale Sammler an der Haustüre), aber auch Fehlwürfe bei mülltonnengängigen Altgeräten. Um dem Abhilfe zu schaffen, wird die stiftung ear mit der von den Herstellern finanzierten Kampagne Plan E weiterhin die Bürger über den korrekten Umgang mit E-Schrott informieren. Eine positive Entwicklung durch die Kampagne lässt sich bereits feststellen. Doch die Arbeit daran wird noch intensiviert, sodass der Trend fortgesetzt werden kann.
Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
– Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

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stiftung elektro-altgeräte register
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