Der Bundesverband Geothermie (BVG) reagiert auf den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – BEW“. Der Bundesverband Geothermie begrüßt den Willen der Bundesregierung, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Grundsätzlich stellt der Regierungsentwurf zur BEW vom 16.07.2021 für die Geothermie eine geeignete Grundlage dar, um einen beachtlichen Beitrag zur Wärmeversorgung zu leisten. BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek betont: „Nur durch einen umfangreichen Ausbau der Geothermie kann eine dekarbonisierte Energieversorgung, auch bezüglich der Wärmenetze, innerhalb der gesteckten Ziele erreicht werden. Das Förderprogramm hat für den Ausbau der Tiefen Geothermie und der netzgebundenen Oberflächennahen Geothermie eine herausragende Bedeutung. Es könnte die notwendige Dekarbonisierung der Fernwärmenetze wesentlich voranbringen, wenn noch wesentliche Nachbesserungen für geothermische Anlagen im Förderprogramm aufgenommen werden.“ Damit kritisiert der Bundesverband Geothermie unter anderem die durch den Entwurf fehlende Investitionssicherheit, die fehlende Betriebskostenförderung für Geothermie-Anlagen, die fehlende Berücksichtigung geothermischer Untergrundspeicher, die geplante Laufzeit der Richtlinie sowie die Begrenzung der förderfähigen Bohrungen.

Die wesentlichen Kritikpunkte des Bundesverbandes lauten:

Fehlende Planungssicherheit für kommunale und privatwirtschaftliche Investoren

Die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel sind für die Zielerreichung zu gering und die Gewährung der Förderung steht laut BEW-Entwurf unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Der Bundesverband fordert eine Anpassung der Haushaltsmittel durch den Bundestag, sowie die Einfügung eines Rechtsanspruches auf die Gewährung der Förderung, um die Investitons- und Planungssicherheit zu erhöhen.

Fündigkeitsversicherung für Geothermie-Projekte weiterhin nötig

Die „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ verbessert in ihrer jetzigen Form die Fündigkeitsabsicherung für Geothermie-Projekte; eine umfassende Fündigkeitsversicherung ist aus der Sicht des Bundesverbandes jedoch weiterhin nötig. Das Fehlen einer vollständigen Fündigkeitsversicherung bleibt für kleine und mittlere Stadtwerke sowie private Investoren eine wesentliche Hürde bei der Umsetzung von Geothermie-Vorhaben.

Förderung für bestehende Geothermie-Fernwärmenetze

Ausschlaggebend für die Förderung einer Anbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlage an Fernwärmenetze sollte nicht sein, dass diese Anlage neu ist, sondern dass sie erneuerbare Wärme erzeugt.

Betriebskostenförderung für Geothermie-Anlagen

Die hocheffizienten Wärmeerzeuger oberflächennahe und tiefe Geothermie werden durch die vorgesehene einseitige Betriebskostenförderung für Solarthermie und Wärmepumpen massiv benachteiligt. Der Bundesverband schlägt in seiner Stellungnahme vor, die Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber fossilen Netzen durch eine einheitliche Betriebskostenförderung von 4 Cent / KWh für nachgewiesene Stromkosten zu schließen.

Erweiterung der Anzahl an förderfähigen Bohrungen

Die im jetzigen Entwurf der BEW geplante Begrenzung der förderfähigen Bohrungen sieht der Bundesverband Geothermie als Rückschritt gegenüber der bisherigen KfW-Förderung an. Statt der geplanten drei Bohrungen sollen laut BVG zur Realisierung einer hohen Verfügbarkeit und Effizienz mindestens acht Bohrungen förderfähig sein.

Bewilligungszeitrum zu knapp

Der Bundesverband Geothermie schließt sich in der Kritik des Bewilligungszeitraums dem Bundesverband Erneuerbare Energie an. Die Geltungsdauer der Richtlinie sowie die Gültigkeitsdauer für Einzelmaßnahmen ist zu gering bemessen. Die entsprechenden Zeitvorgaben sollten deutlich verlängert werden und der üblichen Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland angepasst werden.

Kleine Wärmenetze

Kleinere Kalte-Nahwärmenetze sollten laut BVG entweder durch die BEW oder parallel durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden.

Kombinierbarkeit mit weiteren Programmen

Weiterhin fordert der Bundesverband Geothermie eine Kombinierbarkeit mit zusätzlichen, zur Verfügung stehenden, Programmen. Anlagen, welche über das EEG gefördert werden, sollten beim Aufbau eines Fernwärmenetzes zum Beispiel auch das BEW nutzen können.

Berücksichtigung geothermischer Untergrundspeicher

Geothermische Untergrundspeicher müssen zukünftig vor allem als saisonale Speicher eine systemstabilisierende Wirkung übernehmen können, weshalb sie in der BEW klar zu nennen und zu berücksichtigen sind.

Das Präsidium des Bundesverband Geothermie e.V. bringt sich am Donnerstag, den 29.7.2021 bei einer Anhörung zur BEW im Bundeswirtschaftsministerium mit seinen Vorschlägen ein.

Weitere Informationen:

Stellungnahme des BVG zum Entwurf der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“.

https://www.geothermie.de/fileadmin/user_upload/Verband/Politische_Position/Stellungnahme_BVG_RegE_BEW_20210716_FINAL.pdf

Über den Bundesverband Geothermie e.V.

Der 1991 gegründete Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Erdwärmenutzung in allen Bereichen der Forschung und Anwendung tätig sind. Er vereint Mitglieder aus Industrie, Wissenschaft, Planung und der Energieversorgungsbranche. Hauptaufgaben des Verbandes sind die Information der Öffentlichkeit über die Nutzungsmöglichkeiten geothermischer Energie zur Wärme- und Stromerzeugung sowie der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Der BVG organisiert den jährlichen Geothermiekongress DGK ebenso wie Workshops zu aktuellen Themen und ist Herausgeber der Fachzeitschrift "Geothermische Energie" sowie weiterer Informationsmaterialien. Der DGK 2021 findet vom 30. November bis 02. Dezember in Essen statt.

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