Die Corona-Pandemie ist ein Treiber für die Verwendung von UV-C-basierten Desinfektionsgeräten. Diese sind eine wirkungsvolle und sinnvolle Ergänzung zu anderen Desinfektionsmaßnahmen. Wie lange, aber bestrahlte Kunststoffe in Bahnen, Flugzeugen oder Supermärkten der hochenergetischen UV-C-Behandlung standhalten, ist bislang nicht genau untersucht. Optik und Schutzfunktion der Kunststoffprodukte können beeinträchtigt werden, wenn die UV-C-Beanspruchung höher ist als die Wirkung von Absorbern und Stabilisatoren in den Materialien. Ein neues Verbundvorhaben des Fraunhofer-Instituts für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF soll die Wirksamkeit verfügbarer UV-Stabilisatoren gegen UV-C-Strahlung testen und frühzeitig wirksame(re) Additivkombinationen entwickeln.

Kommerziell erhältliche Desinfektionsgeräte auf Basis von Quecksilberdampflampen (l = 254 nm) und UV-C-LEDs (260 nm < l < 290 nm) werden an vielen Orten eingesetzt. Bestrahlt werden Sitzbezüge, Verpackungen oder Gehäuse bis hin zu Fußbodenbelägen und Wandverkleidungen. Nahezu jeder technische Kunststoff kann dieser hochenergetischen Strahlung ausgesetzt werden. Bei vorgesehenem Einsatz in Innenräumen ist die Stabilisierung von Polymeren gegen UV-Strahlung meist unnötig, und auf entsprechende Additivierung wird daher verzichtet. Es ist zudem unklar, ob gängige UV-Additive einen ausreichenden Schutz gegen UV-C-Strahlung darstellen.

UV-C-Desinfektion als zukünftiger Standard

Es ist davon auszugehen, dass UV-C-Desinfektionsgeräte wegen ihrer Effektivität zur Keim- und Virenreduktion auch über die Corona-Pandemie hinaus eingesetzt werden. Die Experten aus dem Fraunhofer LBF werden daher Kunststoffe mit hochenergetischer UV‑C‑Strahlung beanspruchen und genau analysieren, um mögliche Schäden unter den veränderten Einsatzbedingungen frühzeitig zu erkennen. Mit dem Wissen über die UV‑C‑Empfindlichkeit gängiger Polymere können Materialhersteller, Additiventwickler, Kunststoffverarbeiter und Hersteller von Kunststoffprodukten potenzielle Risiken durch UV-C-Desinfektion für ihre Materialien besser einschätzen und Hinweise für ihre Kunden bereitstellen.

Untersuchung der Wirksamkeit bestehender UV-Additive

Die Beanspruchung durch regelmäßige, sehr kurze UV-C-Desinfektion ist mit der Wirkung langjähriger Freibewitterung vergleichbar. Durch die höhere Energie der Photonen sind jedoch andere Abbaumechanismen als bei der Bewitterung zu erwarten. Die Wirksamkeit einzelner Stabilisatoren kann dadurch verringert oder vollständig unterbunden sein. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fraunhofer LBF untersuchen deshalb, welche Rolle die verschiedenen Additivklassen für eine erfolgreiche UV-C-Stabilisierung spielen.

Entwicklung potenter Schutzkonzepte auf Basis bestehender Additive

Auf Basis der Ergebnisse und marktüblicher UV-Additive werden Musterformulierungen entwickelt, die einen hohen UV-C-Schutz aufweisen sollen. Die Wirksamkeit dieser Formulierungen wird in einer weiteren Versuchsreihe zur UV-C-Bestrahlung bewertet. Zur Analyse werden physikalische und chemische Charakterisierungen mit Farb- und Glanzmessungen, bruchmechanischen Analysen, Infrarot- und UV-Spektroskopie sowie Raman- oder Lichtmikroskopie durchgeführt. Diverse weitere Messmethoden stehen im Fraunhofer LBF zur Verfügung und können bei Bedarf genutzt werden. Ziel ist es, grundsätzliche Schutzkonzepte zu entwickeln, welche die Kunststoffhersteller zur Stabilisierung ihrer Produkte gegen UV-C-Strahlung verwenden können.

Details zu den Schwerpunkten und Informationen zu dem Verbundprojekt »Stabilisierung von Kunststoffen gegen UV-C-Strahlung« finden Interessierte unter folgendem Link:
https://www.lbf.fraunhofer.de/de/verbundprojekte/stabilisierung-kunststoffe-uv-c-strahlung.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fraunhofer Institut LBF
Bartningstr. 47
64289 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 705-287
http://www.fraunhofer.de

Ansprechpartner:
Anke Zeidler-Finsel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (6151) 705-268
Fax: +49 (6151) 705-214
E-Mail: anke.zeidler-finsel@lbf.fraunhofer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel