Für die Aufstellung und den Betrieb von E-Ladestationen an Tankstellen müssen Sie mit einer Gefährdungsbeurteilung (GBU-Ladestation) nachweisen, wie die Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz entsprechend Anhang I der GefStoffV und § 9 (4) BetrSichV unter Berücksichtigung der „Tankstellen-TRBS“ 3151/TRGS 751 berücksichtigt werden.

­­Im kommenden Jahr soll der neue Anhang 2 „Anlagen der Elektromobilität …“ zur Tankstellen-TRBS veröffentlicht werden. Mehr dazu in der News -> Erlaubnis für E-Ladestationen an Tankstellen erforderlich? ­­

Wer E-Ladestationen an Tankstellen aufstellen will oder bereits in Betrieb hat, sollte sich aktuell informieren unter ­­-> Wichtiges zur GBU-Ladestation + Anfrage-Vordruck ­­

Bei Interesse am Inhaltsverzeichnis mit den Seiten 1-8 unserer mustergültigen GBU-Ladestation und die erforderliche Aktualisierung des Explosionsschutz-Dokuments (Ex-Doku) klicken Sie bitte ­­-> Anfrage-Vordruck für GBU-Ladestation

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