Die TÜV SÜD-Experten weisen zum Jahreswechsel darauf hin, dass die gelbe Prüfplakette mit der Zahl 21 abläuft. Wer dann noch mit einer gelben Plakette unterwegs ist, dem drohen spätestens ab März ein Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Fahrzeughalter können sich unter www.tuvsud.com/de zur Hauptuntersuchung im TÜV SÜD Service-Center anmelden.

Die gelben Prüfplaketten mit der Zahl 21 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen laufen zum Jahreswechsel ab. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2021, dann müssen Privatfahrer und Halter ab März 2022 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche, dazu kann auch noch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Achtung: Halter, die 2022 noch mit gelber Plakette unterwegs sind oder die Fahrt zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt.

Übrigens: Bei Fahrzeugen mit einer braunen Prüfplakette am Kennzeichen, wird die Hauptuntersuchung im Jahr 2022 fällig. Der Monat lässt sich wie oben beschrieben bestimmen.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 25.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Vincenzo Lucà
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-1667
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: vincenzo.luca@tuvsud.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel