Die Bundesingenieurkammer (BIngK) bedauert die Ankündigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig zu stoppen. Als Begründung gab die KfW an, dass die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für die EH55 Neubauförderung, die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen habe. 

"Für viele Ingenieurbüros bedeutet der Stopp der KfW-Förderung, dass bereits gestellte Anträge nun möglicherweise nicht bewilligt werden oder bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt werden können bzw. verschoben werden müssen. So kann die Energiewende nicht gelingen! Hier ist ganz dringend mehr Planungssicherheit gefragt!“, kommentierte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, die Entscheidung. „Jetzt gilt es, dass die zuständigen Ministerien zügig und verlässlich sagen, auf welchem Weg und mit welchen Förderprogrammen sie – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – den Neubau der geplanten 400.000 Wohnungen, die Beschleunigung des Sanierens im Bestand sowie ihr Programm zum Ausbau von Solardächern erreichen wollen“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer.  

Aufgrund der vielen Förderanträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den vergangenen Wochen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung energieeffizienter Gebäude durch die KfW heute vorläufig gestoppt. Ab sofort können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und Energetische Sanierung gestellt werden. Die Förderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 läuft mit dem heutigen Tag vorzeitig und endgültig aus. Über den Fortlauf der beiden anderen Förderprogramme soll zeitnah entschieden werden.  

Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Bundesingenieurkammer den kurzfristig angekündigten Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubaubereich kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben. 

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