Forschung und Entwicklung ist für Unternehmen ebenso wichtig wie für die gesamte Volkswirtschaft, denn nur so kann im internationalen Wettbewerb eine Führungsposition beansprucht werden. Die steuerliche Forschungszulage, ein Anreizinstrument für alle forschenden Unternehmen in Deutschland, soll dazu dienen, dass nachhaltig in Forschung und Entwicklung investiert wird – idealerweise in Zukunftstechnologien, neue Herstellungsverfahren, innovative Rohstoffherstellungsmethoden und viele weitere Bereiche.

Das zweistufige Verfahren zur Beantragung der rückwirkenden steuerlichen Forschungszulage – bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und dem zuständigen Finanzamt – ist seit April 2021 komplett handlungsfähig. Seit dem Inkrafttreten der steuerlichen Forschungszulage am 2. Januar 2020 bis zum 31. Januar 2022 sind im ersten Step bei der BSFZ insgesamt 5.504 Anträge für 7.838 Vorhaben/Projekte eingegangen.

Es gibt bereits einen Stau bei der Bearbeitung im ersten Step von gut 1.300 unbearbeiteten Anträgen, denn bislang wurden nur 4.208 Anträgen abschließend bearbeitet. Im Ergebnis verhält es sich so, dass von den beschiedenen Anträgen 3.328 mindestens ein positives Vorhaben ist – was bedeutet, dass ein FuE-Projekt als Forschung anerkannt wurde. Gut 80 Prozent der bearbeiteten Anträge erhielten eine Bestätigung, dass mindestens eines der eingereichten Projekte förderfähig ist. Diese doch enorm hohe Erfolgsquote sollte Anreiz für weitere Unternehmen sein, sich mit den Vorteilen der steuerlichen Forschungsförderung zu befassen.

Laut Deutschland in Zahlen beschäftigten 2017 Unternehmen in Deutschland 436.571 Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung. Dafür fielen Personalkosten an und die FuE-Gesamtausgaben beliefen sich auf 68 Milliarden Euro. Zwei Jahre später waren es bereits 76 Milliarden Euro – 2020 waren es 71 Milliarden Euro. Die steuerliche Forschungszulage setzt genau beim Hebel der Personalkosten an und ermöglicht erhebliche Entlastungen, denn diese Personalkosten werden mit 25 Prozent gefördert.

Bislang sieht es so aus, dass Anträge auf steuerliche Forschungsförderung aus allen Unternehmensgrößen kommen. Vom kleinen Unternehmen bis zum großen Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten. Laut einer Statistik aus dem Juli 2021 kamen bislang die meisten Anträge aus dem Maschinenbau, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie und Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen. Keine Anträge gab es beispielsweise aus dem Bereich: Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung. Auch Forschung im Bereich Verteidigung wäre förderfähig. Ebenso die Bereiche Luftfahrt, Energieversorgung, Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen sowie vieles mehr.

Derzeit plant die Bundesregierung keine Änderungen des Forschungszulagengesetzes. Somit ergibt sich eine gute Planbarkeit für Unternehmen, um für die bereits entstandenen Personalausgabe die Förderung zu beantragen. Auch können Unternehmen gezielt neue Projekte anstoßen, denn die Förderung der Personalkosten ist unter Einhaltung der Förderkriterien nahezu gesichert.

Innomagic hat in den vergangenen zwei Jahren mehr als 100 Unternehmen erfolgreich zur Forschungszulage beraten. Wir sind das führende Beratungsunternehmen im DACH-Raum zur steuerlichen Forschungsförderung. Stellen Sie eine Anfrage!

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland ausschließlich zur neuen Forschungszulage und haben eigene Experten für die Hauptkategorien. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage (Vergleich zu ZIM, zu EU-Programmen und Frankreich). Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens (Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ, und Finanzamt). Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungsprämie – dem ähnlichen Programm aus Österreich. Herr Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer, gibt regelmäßig Webinare zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

INNOMAGIC Deutschland GmbH
Maximilianstraße 2
80539 München
Telefon: +49 176 2980 0070
http://www.forschungszulage.de

Ansprechpartner:
Robert Schwertner
Telefon: +49 (176) 2980 0070
E-Mail: robert.schwertner@innomagic.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel