Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die im Osterpaket verankerten Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien sowie die Abschaffung der EEG-Umlage und die Einführung einer neuen Umlagensystematik durch das Energie-Umlagengesetz (EnUG). Durch diese Neuregelung stehen die vom EEG geförderten Erneuerbaren Energiemengen nun auch der Industrie für die bilanzielle Stromkennzeichnung zur Verfügung.

Allerdings bleibt der Entwurf trotz einiger Detailverbesserungen, z. B. bei der Umlagebefreiung für Wärmepumpen, in einigen wesentlichen Punkten hinter den Erwartungen des VIK zurück, insbesondere im Hinblick auf den dringend benötigten Markthochlauf für Produktion und Anwendungen von grünem Wasserstoff. „Das Ziel dieses Pakets muss sein, bestimmte Kohle- oder erdgasbasierte industrielle Hochtemperaturanwendungen so schnell wie möglich durch Wasserstoff zu ersetzen. Dafür müssen aber die im ‚Osterpaket‘ nach wie vor enthaltenen restriktiven Kriterien für die Produktion von Wasserstoff wegfallen,“ mahnt Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK. Die strombasierte Erzeugung von Wasserstoff muss laut der RED-Richtlinie der EU-Kommission die Kriterien der „Zusätzlichkeit“, „Zeitgleichheit“ und der „örtlichen Korrelation“ erfüllen, wodurch ein schneller Markthochlauf von Wasserstoff behindert wird. Weiterhin mahnt der VIK an, dass die Antragstellung zur BesAR im Sinne des Bürokratieabbaus noch weiter entschlackt werden muss, etwa durch eine mehrjährige Geltungsdauer der Begrenzungsbescheide, vor allem aber durch den Verzicht auf eine materielle Ausschlussfrist im Antragsprozess.

Abschließend wiederholt der VIK seine Kritik an der Umsetzung der Europäischen Beihilfeleitlinien. „Die Spielräume der KUEBLL müssen noch weitgehender genutzt werden. So sollte bspw. die Einstiegsschwelle von 1 GWh sowie der entsprechende Selbstbehalt im Rahmen der Anwendung der BesAR gestrichen werden.“ so Seyfert abschließend.

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