Um den wirtschaftlichen Druck auf die Lebenshaltungskosten in Großbritannien zu verringern, kündigte die Regierung am 28. April an, dass es in diesem Jahr keine weiteren Beschränkungen für Warenimporte aus der EU geben werde. Das bedeutet, dass die Regeln für die Einfuhr von Waren aus der Europäischen Union nach Großbritannien unverändert bleiben.

Russlands Invasion in der Ukraine und der jüngste Anstieg der globalen Energiepreise haben erhebliche Auswirkungen auf die Lieferketten, die nach der Pandemie wieder in Bewegung kommen.

Laut der britischen Regierung werden Experten prüfen, wie die verbleibenden Restriktionen am besten für die Arbeit mit innovativen Technologien umzusetzen sind. Die Details werden in einem neuen Dokument zum Prüfmodus veröffentlicht, das Ende 2023 in Kraft tritt.

Insbesondere die ab Juli 2022 geplante Einführung folgender Maßnahmen wurde aufgehoben:

  • die Anforderung, den Ort der sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS) von Importwaren aus der EU vom Bestimmungsort zum Grenzkontrollpunkt (GKP) zu verlegen,
  • die Notwendigkeit, die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Importen aus der EU zu deklarieren,
  • die Notwendigkeit einer zusätzlichen Gesundheitszertifizierung und SPS-Prüfung für das Einfuhren aus der EU,
  • Verbote und Beschränkungen für die Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU.

Wenn ein Unternehmen jedoch die Importwaren aus den Ländern der Europäischen Union nach Großbritannien einführt und beschließt, Erklärungen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr (engl. Safety & Security – S&S) zu diesem Warenverkehr einzureichen, kann es dies weiterhin auf freiwilliger Basis vornehmen.

Minister für Brexit-Möglichkeiten Jacob Rees-Mogg betont: „Wir bemühen uns, dass der Prozess des Imports von Waren aus der EU sicher, zuverlässig und effizient ist, und wir wollen auch innovative Technologien einsetzen, um Prozesse zu optimieren und Beschränkungen zu reduzieren. Gerade dank des Brexit haben wir die Möglichkeit, ein System zu schaffen, das sich auf Großbritannien orientiert.“

Bereits bestehende Kontrollmaßnahmen bleiben in Kraft, nämlich:

  • Kontrollen der Tiere, Tierprodukte, Pflanzen und Pflanzenprodukte, die das größte Risiko darstellen, werden weiterhin durchgeführt, ebenso wie bereits bestehende Zollkontrollen,
  • die im letzten Jahr eingeführten Kontrollen der Sicherheitserklärung als Teil des bestehenden im Jahr 2021 eingeführt Zollkontrollsystems, bleiben in Kraft,
  • Wenn ein Unternehmen die Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Großbritannien einführt, muss es dennoch die Erklärung zur Sicherheit und Gefahrenabwehr (engl. S&S GB (Safety & Security Great Britain) is the Entry Summary Declaration (ENS) für diesen Warenverkehr einreichen.

„Die britische Regierung betont, dass sie weiterhin entschlossen ist, das Zollabfertigungssystem für Import- und Exportfracht (CHIEF) gemäß dem veröffentlichten Zeitplan zu schließen, und fordert die Unternehmen auf, sich weiterhin auf den Übergang zu einem Zolldeklarationsdienst vorzubereiten. CHIEF wird nach dem 30. September 2022 für den Import und nach dem 31. März 2023 für den Export geschlossen. Der Übergang zum Zolldeklarationsservice verläuft wie geplant“, teilt Anna Smirnova, Leiterin von AsstrA Industrial Project Logistics in Großbritannien.

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