Ab 1. August 2022 gilt das neue Digitalgesetz in Bayern, bundesweit das erste seiner Art.

Der Bayerischer Landtag hat das neue Digitalgesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2022 in Kraft getreten und schafft rechtliche Rahmenbedingungen für eine digitale Verwaltung. Dabei das Ziel ist, nutzerfreundliche digitale Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung für den Bürger, Unternehmen und Organisationen im Bundesland zu gewährleisten.

Das Gesetz umfasst drei wesentliche Kernbereiche. Im ersten Kapitel sind die allgemeinen Ziele und Grundsätze für Digitalisierung im Freistaat Bayern festgelegt. So sollen in den nächsten Jahren digitale Geschäftsmodelle, Technologien und digitale Daseinsvorsorge gefördert werden. Das zweite Kapitel verankert Digitalrechte von Bürger und von den Unternehmen im Freistaat. So werden Gemeinden dadurch dazu verpflichtet, geeignete Verwaltungsleistungen und sonstige öffentliche Dienste digital bereitzustellen. Zudem werden Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum unterstützt, Ihren Bürger nutzerfreundliche digitale Serviceleistungen anzubieten.

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