In ihrem dritten Entlastungspaket sieht die Ampelkoalition nun doch Eingriffe in den Strommarkt vor: Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sollen abgeschöpft und Erlöse am Spotmarkt begrenzt werden. Wichtig ist aus bne-Sicht, dass diese Markteingriffe dann im Sinne eines Kriegsenergiesonderrechts eng befristet bleiben. Was fehlt, ist der new green deal, der den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent entfesselt. Nur das führt zu einem höheren Stromangebot und trägt zur Problemlösung bei.

„In Zeiten eines kriegsbedingten Energierechts kann das Abschöpfen von Zufallsgewinnen die Verbraucher entlasten. Die geplanten Eingriffe müssen aber unbedingt eine befristete Notfall-Maßnahme bleiben. Wir dürfen den Markt nicht dauerhaft in seiner Funktionsfähigkeit eingrenzen, die Merit Order nicht anzutasten, ist daher folgerichtig“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), die Pläne der Ampelkoalition.

„Parallel brauchen wir jetzt ein umfassendes zielgerichtetes Entlastungs- und damit Beschleunigungspaket beim Ausbau der Erneuerbaren, um bei Genehmigungen, bei Netzanschlüssen und beim Bürokratieabbau die Geschwindigkeit zu erreichen, wie sie die Regierung beim Ausbau der LNG Terminals gezeigt hat. Jede zügig hinzukommende Kilowattstunde aus Windenergie und Photovoltaik entlastet die Verbraucher doppelt: Mehr Strom aus erneuerbaren Energien führt über den Merit-Order-Effekt zu niedrigeren Strompreisen im Strommarkt. Und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen – auch bei Erneuerbaren – entlastet die Verbraucher zusätzlich. Erneuerbare Energien sind die entscheidenden Preisdämpfer, die schnell mehr günstigen Strom liefern können, wenn man sie endlich lässt“, so Busch weiter. Denn eigentlich funktioniert der Markt, die zuzubauenden erneuerbaren Energien können es günstiger und drängen die nunmehr überteuerten fossilen Energien aus dem Markt. Die Flexibilität, die derzeit noch von Gaskraftwerken bereitgestellt wird, muss zukünftig durch Batterien und intelligentes Demand-Side Management bereitgestellt werden.

Bei der Umsetzung des Koalitionsbeschlusses sind noch viele Fragen offen, insbesondere bei den geplanten Preisgrenzen. Die Tücke liegt im Detail, vor allem in der Wechselwirkung zu den Terminmärkten. Der bne wird sich konstruktiv an der bevorstehenden Gesetzgebung beteiligen, um Ungerechtigkeiten und unerwünschten Schaden an Marktfunktionen zu vermeiden, z.B. bei den Marktsignalen für Flexibilität.

Die geplanten Eingriffe sollen zudem mit unbrauchbarer Messtechnik und ohne Steuerungstechnik umgesetzt werden. „Jetzt rächt sich erneut, dass die Digitalisierung der Energiewende seit zwei Jahrzehnten vermasselt wurde“, so Busch. Das BMWK sollte umgehend eine Reform des Messstellenbetriebsgesetzes vorlegen, das die Digitalisierung von unnötigem Ballast befreit statt ausbremst.

Es ist zudem völlig unumgänglich, dass parallel Subventionen bei fossilen Energieträgern wie die Erdgassubvention über das Erdgas-KWK beendet werden. Alles andere würde die Legitimation der Maßnahmen in Frage stellen.

Positiv dagegen sind die geplanten Maßnahmen, um die Liquidität für die Lieferanten zu erhöhen. Auch Energiehändler und -lieferanten sowie Energiewende-Unternehmen, die auf den wettbewerblichen Wertschöpfungsstufen agieren, benötigen Unterstützung, um den Handel wieder in Gang zu setzen.

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