Der Umsatz von E-Zigaretten (sog. Vapes) hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht – Tendenz steigend. Relativ neu auf dem Markt ist dabei die Einweg-E-Zigarette, welche vor allem bei jungen Menschen stark im Trend ist. Neben den gesundheitlichen Problemen, die durch das Einatmen der Dämpfe entstehen können, ergeben sich auch Probleme bei der korrekten Entsorgung der E-Zigaretten. Denn was nur die Wenigsten wissen: bei den E-Zigaretten handelt es sich um Elektroschrott, der nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.

E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten sind batteriebetriebene Elektrogeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer richtig entsorgt werden müssen. Doch leider landen noch zu viele E-Zigaretten im Hausmüll und gehen damit dem Recyclingkreislauf verloren. Besonders eklatant ist die Situation bei den Einwegmodellen. Laut einer aktuellen Studie aus Großbritannien liegt die Quote der Fehlwürfe bei über 50 Prozent. Besonders gravierend dabei ist die massive Verschwendung der verbauten Lithium-Ionen-Akkus, welche durch die falsche Entsorgung im Hausmüll unwiderruflich verloren gehen.

Nachhaltig handeln und E-Zigaretten richtig entsorgen

Der korrekte Umgang mit Vapes nach ihrer Lebensdauer ist für viele Verbraucher und Verbraucherinnen noch unklar. Mit der Kampagne Plan E der stiftung ear soll daher verstärkt über das Thema informiert werden. Alexander Goldberg (Vorstand stiftung ear) erklärt zu der Problematik: „E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten müssen, wie jedes andere Elektro-Altgerät, richtig entsorgt werden. Sie gehören keinesfalls in den Hausmüll, in den gelben Sack oder in öffentliche Mülltonnen, sondern sind beim Wertstoffhof oder im Handel als Elektroschrott kostenlos zu entsorgen. Nur durch die richtige Entsorgung dieser Altgeräte beim Wertstoffhof oder im Handel können Brände vermieden und eine weitere Verschmutzung unserer Umwelt vermieden werden.“

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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