Die wachsende Zahl an Elektroautos birgt – neben dem Beitrag zur Dekarbonisierung – ein gigantisches Potenzial, um erneuerbare Energien dezentral zu speichern. Durch bidirektionales Laden, also den Energieaustausch in beide Richtungen, kann der zwischengespeicherte Strom bei Bedarf flexibel in das Gebäude oder ins Netz zurückfließen. Das beugt teuren Engpass-Eingriffen vor und sorgt für eine sichere Versorgung mit wetterabhängiger Strom- und Windenergie. Noch stehen jedoch regulatorische Hürden im Weg. Der bne zeigt in einem neuen Positionspapier, wie das Potenzial entfesselt werden kann. 

Berlin, 12. Oktober 2022: „Trotz Energiekrise werden Photovoltaik und Windenergie noch immer abgeregelt, wenn das Netz überlastet ist. Parallel zum beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau brauchen wir mehr Flexibilität im Energiesystem, um Sonnen- und Windspitzen kurzfristig abzufedern. Flexibilität ist die zentrale Währung im Energiesystem der Zukunft. Wir brauchen daher einen Rechtsrahmen, der netzdienliche Flexibilität erleichtert. Elektroautos bieten durch ihre Speicherkapazität diese nötige Flexibilität im Energiemarkt, die wir jetzt aktivieren müssen“, erklärt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und fügt hinzu: „Mobile Speicher werden maßgeblich dazu beitragen, Preisspreads zu minimieren und den Einsatz teurer Gaskraftwerke zu reduzieren.“

Die von der Bundesregierung zum Ziel erklärten 15 Millionen vollelektrischen Fahrzeuge bis 2030 besitzen mit 750 GWh die rund 20-fache Speicherkapazität aller deutschen Pumpspeicherkraftwerke. Durch das heute schon mögliche punktgenaue Laden von Überschüssen wird dieses Potenzial nutzbar.

Obwohl die Zahl der Fahrzeuge, die diese Technik beherrschen, schnell zunehmen wird, erschwert der aktuelle gesetzliche Rahmen die Umsetzung von bidirektionalem Laden. „Vor allem die Doppelbelastung mobiler Speicher durch Abgaben, Umlagen und Steuern verhindert den wirtschaftlichen Einsatz der Technologie”, so Busch. Für stationäre Speicher wurde diese Doppelbelastung bereits 2019 aufgehoben. Die fehlende Klarheit bei der Definition von mobilen Energiespeichern schafft zusätzlich Unsicherheit bei der Planung von bidirektionaler Ladeinfrastruktur.

„Bidirektionales Laden ist keine Science Fiction, sondern schon heute technisch umsetzbar. Jetzt muss der gesetzliche Rahmen praxistauglich werden“, schließt Busch. So mangelt es an gesetzgeberischen Vorgaben für den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Marktakteuren, für die Bilanzierung oder zur marktlichen Nutzung von Flexibilität. Der bne hat dazu konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet.

Hintergrund

Bidirektionales Laden ermöglicht den Energieaustausch in zwei Richtungen, in die Batterie aber auch wieder zurück. Beim Vehicle-to-Home wird der Strom aus der Fahrzeugbatterie in das Gebäude bzw. an das Energiemanagementsystem zurückgeführt. Hierdurch kann in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage ein größerer Grad an Eigenversorgung gewährleistet werden. Beim Vehicle-to-Grid wird der Strom aus dem Elektrofahrzeug über die Wallbox in das Verteilnetz zurückgespeist. Das Elektrofahrzeug agiert dann als Teil des energiewirtschaftlichen Gesamtsystems, indem es seine gespeicherte Energie dann zurückspeist, wenn sie benötigt wird.

Zum bne-Positionspapier

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