Damit öffentliche Auftraggeber aktuelle Unterstützung bei der Beschaffung von Ökostrom erhalten können, hat das Umweltbundesamt eine Arbeitshilfe dazu auf den neuen Stand gebracht.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Handreichung für die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien aktualisiert. Sie soll Bund, Ländern und Kommunen bei europaweiten Ausschreibungen im offenen Verfahren helfen. Normalerweise liegen die Auftragswerte bei der Vergabe von Ökostrom immer oberhalb des EU-Schwellenwerts. Aus diesem Grund behandelt die Arbeitshilfe ausschließlich europaweite Ausschreibungen.

Die Arbeitshilfe erläutert die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom. Sie thematisiert die Schätzung des Auftragswerts, mögliche Fallstricke beim Haushaltsrecht, Fristen und vieles mehr.

Auch die Frage, was genau Ökostrom eigentlich ist und welche Anforderungen an das Produkt gestellt werden sollten, ist Teil der Handreichung. Besonders bei Wasserkraft ist die Herkunft sensibel, denn Stauseen oder Hindernisse in Flussverläufen haben negativen Einfluss auf die Ökologie. Das UBA gibt hier Empfehlungen. Viele weitere fachliche Fragen werden beantwortet, etwa: Wie kann man etwa die Herkunft des Stroms nachweisen, oder wie umgehen mit Ökostrom, der eine gesetzliche Förderung erhält?

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