Ende November 2022 haben sich die EU-Gesetzgeber auf ein Emissionshandelssystem (ETS) im Seeverkehr geeinigt. Schiffsbetreiber werden damit verpflichtet, für die CO2-Emissionen ihrer Schiffe zu zahlen. 

  • ETS für Schiffsverkehr greift ab 2024.
  • Der Handel wird stufenweise eingeführt: 2024 fallen zunächst 40 Prozent des CO2-Ausstoßes darunter, 2025 sollen 70 Prozent und ab 2026 dann 100 Prozent erfasst werden.
  • Berücksichtigt werden alle Schiffe ab einer Größe von 5.000 BRZ.

Im Rahmen der Trilogverhandlungen haben sich Parlament, Kommission und Ministerrat der EU Ende November auf die Einbeziehung der Schifffahrt in den EU-Emissionshandel (EU ETS) geeinigt. Die Entscheidung wurde am 18.12.2022 im Trilog bestätigt. Der EU-Emissionshandel für die Industrie besteht bereits seit 2005, nun wurde weltweit erstmalig auch die Schifffahrt in einen solchen Emissionshandel einbezogen. Das Vorhaben ist Teil des „Fit-for-55“-Pakets vom vergangenen Jahr im Rahmen des European Green Deal. 

Zukünftig müssen 100 Prozent der zurückgelegten Schiffsreisen innerhalb der EU-Gewässer und 50 Prozent der Reisedistanzen zwischen EU- und Nicht-EU-Häfen durch Emissionsberechtigungen (EUA) abgedeckt werden. Der Handel wird stufenweise eingeführt: So werden ab 2024 40 Prozent des CO2-Ausstoßes unter das ETS fallen, ab 2025 70 Prozent und ab 2026 dann 100 Prozent. Alle Schiffe ab einer Größe von 5.000 BRZ werden im ETS mittels Bunkerverbräuchen erfasst. Pro Tonne Treibstoff (Schweröl) müssen drei Tonnen CO2 kompensiert werden. Das EU-Emissionshandelsvolumen wird lt. SSY durch die Schifffahrt um rund 85 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr beziehungsweise sieben Prozent anwachsen. 

Die Anmeldung muss der Schiffseigner beziehungsweise die beauftragte Bereederungsfirma bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vornehmen. Die Erlöse aus den 20 Millionen Tonnen Emissionsberechtigungen sollen in der Schifffahrt zur Entwicklung emissionsarmer Antriebslösungen verwendet werden. 

Die Richtlinie muss im kommenden Jahr in nationales Recht umgesetzt werden. Hier könnten noch Anpassungen vorgenommen werden. 

Axel Münch, Geschäftsführer des MEW-Mitgliedsverbands Fuel Power Energy (FPE), sagt dazu: „Wir begrüßen die nun einheitlich für die EU geltende Regelung, denn sie wird sowohl der Umwelt zugutekommen als auch die europäische Bunkerindustrie sichern. Dass der CO2-Preis unabhängig davon bezahlt werden muss, wo ein Schiff betankt wird, war unser besonderes Anliegen. Der EU-ETS für die Schifffahrt ist ein guter Schritt zur Klimaneutralität und fördert unsere Bemühungen zur Einsparungen schädlicher Treibhausgase.“ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.
Georgenstarße 23
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 204512-53
Telefax: +49 (30) 204512-55
http://www.mew-verband.de

Ansprechpartner:
Kathleen Kollewe
Telefon: +49 (162) 1964-342
E-Mail: presse@mew-verband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel