Die Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Integration neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz gehen in die richtige Richtung des dynamischen Steuerns. Die Übergangslösung auf dem Weg dorthin ist jedoch überflüssig, da es derzeit keine flächendeckende Netzüberlastung gibt. 14a ist eine Notbremse, vorrangig erforderlich sind die marktlichen Normalregelungen nach 14c. Die Bundesnetzagentur ist daher jetzt am Zug, Regeln für die marktliche Beschaffung von Flexibilitäten durch die Netzbetreiber nach Paragraf 14c festzulegen.

Berlin, den 30.01.2023: „Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur sind eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den unangekündigten Markteingriffen, die das Bundeswirtschaftsministerium vor gut zwei Jahren vorgeschlagen hatte. Ein entscheidender Fortschritt ist, dass Netzbetreiber in die Pflicht genommen werden, Wärmepumpen und Wallboxen unverzüglich anzuschließen“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) die im November 2022 vorgelegten Eckpunkte zur Ausgestaltung des Paragraphen 14a EnWG. 

Das Zielmodell des dynamischen Steuerns ist richtig, lobt der bne in seiner Stellungnahme. Denn dort können Netzbetreiber nur dann steuernd eingreifen, wenn messtechnisch ein Problem nachgewiesen worden ist. Positiv ist auch, dass die Netzzustandsüberwachung verpflichtend wird. Sie ist eine Voraussetzung für die dynamische Steuerung. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Netzbetreiber verpflichtet, auszubauen und zu digitalisieren. “Die Verpflichtung zum Netzausbau ist allerdings viel zu zahnlos! Damit drohen Netzengpässe in Zukunft zum Dauerzustand und die Notfallmaßnahmen zum Normalfall zu werden”, warnt Busch.

“Leistungsbegrenzungen durch die Netzbetreiber müssen in jedem Fall ein Notfallinstrument zur Abwehr von Instabilitäten bleiben. Noch immer sind die Netzbetreiber den Beweis schuldig, dass flächendeckende Netzüberlastungen drohen. Das Übergangsmodell des statischen Steuerns bringt allerdings weder den Netzbetreibern noch den Verbrauchern Vorteile. Es muss unbedingt vermieden werden, dass veraltete Technik zu hohen Kosten verbaut wird, die kurze Zeit später wieder ausgetauscht werden muss“, so Busch weiter. 

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur ist zudem rein reaktiv. Die Steuerung greift erst ein, wenn ein Problem bereits vorhanden ist. Ein marktlicher Ansatz könnte dafür sorgen, dass Probleme erst gar nicht entstehen. „Kein Paragraf 14a ohne 14c“, fordert Busch. „Jetzt ist die Bundesnetzagentur am Zug, damit die marktliche Flexibilität durch Netzbetreiber genutzt werden kann. Die Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch."

Zur bne-Stellungnahme

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