Die aktuell gültige Norm für Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Betrieb für Sprachalarmanlagen stammt bereits aus dem Jahr 2014. Der neue Norm-Entwurf DIN VDE 0833-4:2023-02 präsentiert grundlegende Anpassungen und Überarbeitungen.

2022 war das Jahr der Waldbrände. Die Berichterstattung über Brände auf insgesamt mehr als 4000 Hektar Waldfläche dominierten über Wochen die deutschen Medien. Dabei kann das im Kontext des Klimawandels aufmerksamkeitswirksame Ereignis nicht über die inzwischen schon weitgehend gewohnte Gefahr durch Gebäudebrände hinwegtäuschen. Alle zwei bis drei Minuten brennt es in deutschen Gebäuden. Dass es hierbei mit rund 320 Toten im letzten Jahr zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Opfern kam und diese Zahl der durch Rauch, Feuer und Flammen Verletzten und Getöteten in den letzten Jahren konstant abgenommen hat, ist nicht zuletzt den Maßnahmen im aktiven Brandschutz zu verdanken.

Mit der Veröffentlichung des neuen Norm-Entwurfs DIN VDE 0833-4:2023-02 werden die Vorschriften rund um den Einsatz von Sprachalarmanlagen, Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zeitgemäß überarbeitet, modifiziert und ergänzt, um so ihre Leistung im Brandschutz zusätzlich zu verbessern.

„In den acht Jahren, die seit der Veröffentlichung der DIN VDE 0833-4:2014-10 vergangen sind, hat sich nicht nur technologisch einiges getan“, weiß Jörg Müller, Geschäftsführer der UDS Beratung GmbH, Anbieter von Schulungen zu vielfältigen Themenkomplexen aus Brandschutz und Sicherheit. „Die Anpassungen, die nun mit dem Entwurf zur DIN VDE 0833-4:2023-02 vorgestellt werden, waren insofern absehbar und bringen die Norm auf einen zeitgemäßen Stand.“

Die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion umfassen neben der Anpassung der allgemeinen Dokumentenstruktur im Wesentlichen die Überarbeitung oder Aktualisierung vorhandener Inhalte wie:
 

  • Phasen für Aufbau und Betrieb nach 4.2 und Anhang A
  • „Begriffe und Abkürzungen“
  • Anforderungen an die Sprachverständlichkeit
  • Planungshilfe für die Beschallung
  • Verfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungsindex sowie des Messberichts
  • Abschnitts zur Energieversorgung
  • Literaturhinweise
  • Normative Verweisungen

Darüber hinaus finden sich im Norm-Entwurf zusätzliche neue Abschnitte zu Themen wie:
 

  • Einem vereinfachten Planungsverfahren
  • Der Verwendung von Produkten bei Sprachalarmanlagen
  • Der Konkretisierung von Anforderungen an die Brandfalldurchsage

Entfernt wurden hingegen: 

  • Anforderungen an eine konkrete Ausführung der Schnittstelle zur BMZ

„Die Änderungen und Anpassungen sind umfangreich“, betont Jörg Müller. „Alle Verantwortlichen im Bereich Brandschutz und Sicherheit werden sich schnellstmöglich mit ihnen vertraut machen müssen, wenn dieser so übernommen wird, um ihren Aufgaben und ihrer Verantwortung weiterhin professionell gerecht zu werden.“

In Schulungen zu Aufbau und Betrieb von Sprachalarmanlagen vermittelt UDS Beratung grundlegende Kenntnisse zu Konzeptionierung, Planung und Projektierung von Sprachalarmanlagen, schult verantwortliche Personen und Fachkräfte und unterweist hierbei auch zu neuen technischen Spezifikationen und veränderter Normensituation.

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