Nach erfolgreicher Zulassung bietet der Vertrauensdiensteanbieter medisign nun auch elektronische Heilberufsausweise für die nicht-verkammerten Heilberufe an. Herausgeber ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Zunächst werden Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen mit eHBA ausgestattet; weitere Berufsgruppen folgen.

Der elektronische Heilberufsausweis ist für die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich. Angehörige der Heil- und Gesundheitsberufe können sich mit dem personenbezogenen Ausweis im Kreditkartenformat gegenüber der TI authentifizieren und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) ihrer Patient:innen zugreifen. Er ist zum Beispiel notwendig, um Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) lesen oder eintragen zu können.

Der eHBA ist zudem mit Zertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und Verschlüsselung ausgestattet, so dass sich digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben sowie ver- und entschlüsseln lassen.

Während die eHBA für die verkammerten Heilberufe durch die zuständigen Landeskammern herausgegeben werden, übernimmt das bei der Bezirksregierung in Münster (NRW) angesiedelte elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bundesweit die eHBA-Ausgabe an die nicht-verkammerten Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen. Die ersten Berufsgruppen, die mit eHBA versorgt werden, sind Physiotherapeut:innen, Hebammen, Pflegefachleute, Gesundheits- und (Kinder-)Kranken- sowie Altenpfleger:innen; weitere Berufsgruppen sollen sukzessive folgen.

Produziert werden die Ausweise von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie medisign. Der Signaturkartenhersteller stellt bereits seit einigen Jahren im Auftrag der jeweiligen Kammern eHBA sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) für vier Heilberufsgruppen aus: Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen sowie Psychotherapeut:innen.

Nach dem eHBA für Gesundheitsberufe strebt medisign nun auch die Zulassung des eGBR für die Produktion von SMC-B an. Diese dürfen gemäß § 340 Abs. 5 SGB V nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann.

Unter folgendem Link finden Interessent:innen nähere Informationen zum medisign eHBA für Gesundheitsberufe sowie zur Antragstellung:
www.ehba.de/egbr

Über die medisign GmbH

Die medisign GmbH, ein gemeinsames Unternehmen der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, zählt mit über 250.000 ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) sowie Praxis- und Institutionsausweisen (SMC-B) zu den führenden Signaturkartenanbietern im deutschen Gesundheitswesen. Das Anwendungsspektrum des eHBA reicht von der Online-Abrechnung über die digitale Laborbeauftragung bis hin zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Die Security Module Card-Betriebsstätte (kurz SMC-B) dient Praxen und Apotheken dazu, sich an die TI anzubinden. Das 2004 gegründete Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

medisign GmbH
Richard-Oskar-Mattern-Straße 6
40547 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 7705890
Telefax: +49 (211) 5382-232
http://www.medisign.de

Ansprechpartner:
Katja Chalupka
Öffentlichkeitsarbeit & Redaktion
Telefon: +49 (211) 77008-198
E-Mail: presse@medisign.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel