Im Rahmen der Berliner Energietage 2023 haben der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Ambitionen der Bundesregierung für die Wärmewende begrüßt, aber auch eine zügige Umsetzung der Maßnahmen gefordert und sich deutlich für eine soziale Ausgestaltung der Transformation ausgesprochen. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, brauchen Unternehmen, Eigentümer*innen und Vermieter*innen nach Ansicht von VKU und BEE vor allem Investitions- und Planungssicherheit. Soziale Härten sind zu vermeiden. Auf der gemeinsamen Veranstaltung „65 Prozent Erneuerbare Energien für neue Heizungen – Grundlage einer effizienten Wärmewende?“ haben die Verbände zusammen mit Vertretern aus Landes- und Bundesministerien die Anforderungen der Wärmewende diskutiert.

Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des BEE:
„Der Gebäudesektor hat einen kräftigen Nachholbedarf, um seinen notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Die technischen Lösungen und Innovationen stehen zur Verfügung. Es braucht für deren Implementierung einen stabilen politischen Rahmen mit klaren Zielmarken und eine substanzielle Förderung. Diese Förderung muss im Wohneigentum sozial gestaffelt und für den Mietwohnungsbestand ausreichend hoch sein, um den Einbau einer neuen oder den Austausch einer alten Heizung zu beschleunigen. Dabei dürfen einzelne Erneuerbare Technologien nicht ausgeschlossen werden, da sonst Kostensteigerungen und Akzeptanzverlust drohen. Bundesregierung und Parlament müssen hierfür den Rahmen schaffen.“

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU:
„Auf dem Wärmemarkt ist der Handlungsdruck so groß, dass wir unbedingt alle technischen Möglichkeiten für die Dekarbonisierung nutzen müssen. Es gibt nicht die Ideallösung, die flächendeckend und überall am besten passt. Wärme ist ein lokales Produkt. Mit dem Instrument der „kommunalen Wärmeplanung“ können im Versorgungsgebiet vor Ort die besten und effizientesten Lösungen entwickelt werden. Dabei sollten die Wärmewende ganzheitlich betrachtet und örtlich vorhandene Infrastrukturen mit ihrem Dekarbonisierungspotenzial berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Gasnetze und ihre Umrüstung auf klimaneutrale Gase, also auf grünen Wasserstoff oder etwa Biomethan. Sie sind Teil der Lösung. Aus diesen Gründen halten wir es für zwingend, die kommunale Wärmeplanung durch ein Bundesgesetz mit dem Gebäudeenergiegesetz zu verzahnen.“

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