Nach Verabschiedung und Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes müssen die betroffenen Unternehmen und Behörden schnell adäquate interne Meldesysteme für so genannte Whistleblower einrichten, um empfindliche Geldstrafen zu vermeiden. Darauf hat Dr. Ina Haarhoff, Justiziarin des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) hingewiesen. Die Juristin bietet auf der Lernplattform openHPI gerade den kostenlosen Onlinekurs "Compliance Management: Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie" an. Teilnehmen können alle Interessierten unter https://open.hpi.de/courses/compliance2023.

Nach Haarhofs Angaben können entsprechende Geldstrafen bis zu 50.000 Euro, in einigen Fällen sogar bis zu 500.000 Euro betragen. Wie die Expertin betonte, wurde die umstrittene Pflicht zur Einrichtung von Kanälen für anonyme Meldungen zuletzt doch noch aus dem Gesetz entfernt. "Vor allem die Entscheidung, welche Person idealerweise die Aufgabe solcher Meldestellen wahrnehmen soll, dürfte viele mittelgroße Unternehmen vor eine große Herausforderung stellen", betonte die Expertin, die in ihrem Kurs auf diese Problematik eingeht.

Haarhoff begrüßte, dass am Donnerstag, 11. Mai, der Deutsche Bundestag "nach langem Ringen endlich den gordischen Knoten durchschlagen" und einen mit dem Bundesrat gefundenen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen habe. Heute stimmte die Ländervertretung zu, so dass das Gesetz voraussichtlich im Sommer in Kraft treten wird. Es schafft mehr Rechtssicherheit für Beschäftigte, die auf Missstände hinweisen und soll solche Whistleblower vor Repressalien wie Mobbing, Jobverlust oder Klagen schützen.

Eigentlich hätte die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 bis spätestens Ende 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, unterstrich Haarhoff. Weil der Gesetzgeber das nicht schaffte, strengte die EU-Kommission sogar schon ein Vertragsverletzungsverfahren an.

Betroffen sind nach Haarhoffs Worten vor allem Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, weil das Gesetz sie zur Einrichtung interner Meldestellen verpflichtet. In ihrem Onlinekurs geht sie sowohl auf den zusätzlichen Aufwand für die Umsetzung ein wie auch auf den langfristigen Mehrwert für Unternehmen. Konkrete Antworten gibt die Kursleiterin zum Beispiel auf die Frage, welche Meldungen überhaupt von den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes abgedeckt sind. Auch die Aspekte, inwieweit Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte zu beteiligen sind und wie man die Identität des Whistleblowers schützt, kommen zur Sprache.

Hintergrund zur Bildungsplattform openHPI

https://open.hpi.de ist Europas Pionier unter den offenen Lernplattformen, die für alle Interessierten zugänglich sind. Seine kostenlosen Onlinekurse zu Informationstechnologie- und Innovationsthemen startete das Hasso-Plattner-Institut am 5. September 2012. Mittlerweile wurden auf openHPI gut 1,2 Millionen Kurseinschreibungen registriert – sowohl von IT-Einsteigern, als auch von Experten für digitale Transformation. Rund 330.000 Personen aus 180 Ländern gehören derzeit auf der Plattform zum festen Nutzerkreis dieser Massive Open Online Courses (MOOC). Er wächst täglich. Für besonders erfolgreiche Teilnehmende stellte das Institut bisher mehr als 132.000 Zertifikate aus. Auch die bislang angebotenen gut 100 Kurse stehen im Archivmodus nach wie vor kostenfrei zur Verfügung. Studierende können sich für das Absolvieren von openHPI-Kursen auch Leistungspunkte an ihrer Universität anrechnen lassen. Partnerplattformen, die mit derselben Lerntechnologie arbeiten, sind neben openSAP und OpenWHO zum Beispiel auch KI-CampuseGov-Campus und Kommunalcampus.

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