Im Februar 2021 wurde vom Bundestag das Gesetz Digitale Rentenübersicht – Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen – beschlossen.

Damit verbunden ist die Forderung an die Deutsche Rentenversicherung, „ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Vergütungssystem bis zum 31. Dezember 2025 zu entwickeln (…)“. Was bedeutet das für die deutschen Reha-Kliniken, welche Herausforderungen kommen auf sie zu?

Die DRV plant für das neue Vergütungssystem ein pauschales Basispreismodell, welches die Leistungsnivellierung auf niedrigem Niveau verfolgt. Die Vergütung berücksichtigt nicht die individuellen Kostenstrukturen, die aufwands- und bedarfsgerecht zu vergüten sind oder die berechtigten Interessen der Leistungsanbieter. Preise sind nicht mehr verhandelbar und ein Kostenerstattungsprinzip ist nicht geplant. Nach aktuellem Stand soll es einen indikationsübergreifenden Basissatz geben, zusätzlich sind einrichtungsspezifische und konzeptionelle Besonderheiten zu vergüten. Der durch die DRV festgelegte Basissatz orientiert sich an den Daten der letzten Jahre und bildet einen Mittelwert ab.

Das Ziel ist, dem Rehabilitanden eine qualitativ hochwertige Leistung zu einem festgelegten Preis anzubieten. Die Qualitätssicherung und -kontrolle nehmen zukünftig eine noch größere Rolle ein, insbesondere im neu geregelten Zulassungs- und Auswahlverfahren.

Die zukünftige Entscheidung für eine Einrichtung orientiert sich daran, welche Kliniken die beste Qualität erreichen. Höchste Qualität unter gleichzeitiger Betrachtung eines festgelegten Preises stellt eine zentrale Herausforderung dar.

Nur wer die Kosten der Klinik transparent und verursachungsgerecht im Blick hat, kann Effizienz durch optimale Steuerung erreichen. Eine aussagekräftige Prozesskostenanalyse ist dafür zwingend erforderlich.

Erhält die Klinik einen indikationsübergreifenden Basispreis, muss deutlich werden, an welcher Stelle Einfluss auf die Kosten genommen werden kann. Die Aussage, ob die Einrichtung einen Überschuss oder einen Verlust generiert, reicht nicht – entscheidend ist zu wissen, wo genau Optimierungspotenziale liegen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kalkulationsverfahren beantwortet die Prozesskostenrechnung vor allem die Frage, wofür Kosten anfallen (z. B. im Rahmen der medizinischen Aufnahme von Patient*innen). Bei der Prozesskostenrechnung werden die Kosten entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme von Aktivitäten den einzelnen Prozessen zugeordnet. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, jede Indikation zu planen und zu steuern.

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