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Präsident Müller: „Gehen eine stärkere Diversifizierung der Gasquellen an“ 

Die Bundesnetzagentur hat heute die Konsultation des Entwurfs des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 der Fernleitungsnetzbetreiber gestartet.

Um die russischen Gasimporte dauerhaft zu ersetzen, muss das Gasnetz angepasst werden. Es wird ein Ausbau des Netzes vorgeschlagen, um zukünftige LNG-Mengen verlässlich abtransportieren zu können. Ziel ist es, das Netz fit für eine stärkere Diversifizierung unserer Gasquellen zu machen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.  

Diversifizierung der Gasquellen durch drei neue Modellierungsvarianten 

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur den Entwurf zum Netzentwicklungsplan am 31. März 2023 vorgelegt. Sie haben in diesem Entwurf Varianten des Netzes berechnet, in denen keine russischen Gasmengen mehr eingespeist werden. Ziel dieser Varianten ist es, gerade so viele neue Importkapazitäten zu berücksichtigen, wie für die sichere Versorgung zukünftig erforderlich sind.

Durch die Betrachtung mehrerer Varianten und eine Zuordnung der Netzausbaumaßnahmen zu den einzelnen LNG-Anlagen und Grenzübergangspunkten kann geprüft werden, ob der ermittelte Netzausbau verhältnismäßig ist. Dabei werden insbesondere die energie- und klimapolitischen Ziele berücksichtigt. Dies wird auch dadurch untermauert, dass in allen Varianten eine Reduktion des Gasverbrauchs um 20 Prozent angesetzt wird.  

Im Entwurf schlagen die Fernleitungsnetzbetreiber vor, das deutsche Fernleitungsnetz für einen Abtransport von Erdgas aus deutschen LNG-Anlagen und gleichzeitig höhere Importe aus den westeuropäischen Nachbarländern (insb. Niederlande und Belgien) zu ertüchtigen (Variante „LNGplus C“).

Ermittlung von Infrastrukturen für Wasserstoff

In einer separaten Modellrechnung haben die Fernleitungsnetzbetreiber gemeinsam mit anderen potentiellen Wasserstoffnetzbetreibern unter Berücksichtigung von mehr als 250 Wasserstoffprojekten und Leitungsmeldungen potentielle Wasserstoffnetze für die Jahre 2027 (drei Teilnetze) und 2032 (zusammenhängendes Wasserstoffnetz) ermittelt.

In dieser Modellierung haben die Fernleitungsnetzbetreiber diejenigen Erdgasleitungen identifiziert, die von Erdgas auf Wasserstoff umgestellt werden können. Darüber hinaus haben sie bestandsnetzverstärkende Maßnahmen vorgeschlagen, um die Umstellung von Gas- auf Wasserstoffleitungen zu ermöglichen.

Durchführung der Konsultation

Tatsächliche und potentielle Netznutzer sowie weitere Stakeholder sind eingeladen, Stellungnahmen zum Entwurf der Fernleitungsnetzbetreiber bis zum 13. Juni 2023 abzugeben. Die Bundesnetzagentur kann anschließend Änderungen des Netzentwicklungsplans verlangen.

Der Entwurf des Netzentwicklungsplans der Fernleitungsnetzbetreiber und der Fragebogen zur Konsultation sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/nepgas2022-2032.

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