Die IG Erdgas begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Arbeiten am Gasversorgungsgesetz (GasVG) wieder aufzunehmen. Ein schlankes Gesetz, welches den Wettbewerb fördert und wichtige Aspekte der Versorgungssicherheit berücksichtigt, dient dem Wohl von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dies muss unabhängig von der absoluten Menge des jährlichen Gasbedarfs und unabhängig davon, ob es sich dabei um Wasserstoff, Biogas, synthetisches oder (noch) fossiles Erdgas handelt, der Fall sein.

Mit der vollständigen Öffnung des Gasmarktes durch die WEKO im Jahre 2020 hat sich der Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden endlich wie gewünscht entwickelt. Heute sparen schon Hunderte von Mieterinnen und Mietern sowie zahlreiche Gewerbe- und Industriebetriebe dank der Beschaffung auf dem Markt jährlich viel Geld. Die traditionelle Gaswirtschaft ist – aus unterschiedlichen Gründen – teilweise erheblich teurer und die Beschaffungsstrategien sind – historisch bedingt – nicht immer optimal. Die Öffnung des Marktes hat zu mehr Flexibilität und Konkurrenzfähigkeit beim Gaspreis geführt. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung ist gut für die Schweiz.

Unverständlich ist in diesem Kontext die Idee des Bundesrats, den Gasmarkt wieder teilweise zu schliessen. Mit Inkrafttreten des GasVG sollen, so die Medienmitteilung des Bundesrates, nur noch Bezügerinnen und Bezüger mit jährlich mehr als 300 MWh Gasverbrauch auf dem Markt einkaufen können. Was in anderen Märkten unvorstellbar ist (wem käme es schon in den Sinn, den Heizölmarkt nur noch für Verbrauchende von mehr als 300MWh oder 30’000lt im Jahr zuzulassen?), soll nun also beim Gas eingeführt werden. Der Bundesrat begründet die Teilmarktschliessung mit dem Schutz der Endverbraucherinnen und Endverbraucher vor extremen Marktpreisschwankungen. Dabei übersieht er, dass nicht die Grundversorgung vor starken Preisschwankungen schützt, sondern ausschliesslich eine gute und gut umgesetzte Beschaffungsstrategie. Treiber, eine gute Beschaffungsstrategie umzusetzen, ist der Markt: Wer schlecht beschafft, wird zunächst hohe Preise und dann keine Kunden mehr haben – ausser sie sind gefangen, wie jetzt vom

Bundesrat angedacht. Es ist sehr zu hoffen, dass der Bundesrat im Rahmen der Ausarbeitung des GasVG (das Markt herbeiführen soll!) auf diesen vorläufigen Entscheid zurückkommt. Er würde sich dann auch komplizierte und aufwändige Grundversorgungsregeln sparen können – etwas, woran auch die traditionelle Gasindustrie keine Freude hat.

Schade, aber nicht überraschend, ist auch, dass das Messwesen im Monopol der Netzbetreiber betrieben werden soll. Dies, obwohl sich in der Vernehmlassung nebst der IG Erdgas praktisch alle Verbraucherorganisationen, grosse Energieunternehmen wie Alpiq oder BKW, fachkompetente Behörden und politische Parteien für eine Liberalisierung aussprachen. Immerhin soll ein Data-Hub geschaffen werden, welcher es ermöglicht, Verbrauchsdaten zeitnah allen Berechtigten zur Verfügung zu stellen.

Wichtige Eckpunkte zu Versorgungssicherheit und erneuerbaren Gasen wurden ebenfalls definiert. Der Bundesrat möchte überdies prüfen, wie Zweistoffanlagen finanziell unterstützt werden könnten. All dies ist ganz im Sinne der IG Erdgas.

Die IG Erdgas fordert den Bundesrat auf, die Verbraucherorganisationen und freien Anbieter paritätisch mit den Netzbetreibern in die weitere Ausarbeitung der Vorlage miteinzubeziehen.

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