Der Energiespeicheranbieter INTILION Aktiengesellschaft („INTILION“ oder „Gesellschaft“) hat gemeinsam mit dem Alleinaktionär HOPPECKE Rail Systems GmbH (eine Tochtergesellschaft der Accumulatorenwerke Hoppecke Carl Zoellner & Sohn GmbH) entschieden, den geplanten Börsengang vorerst nicht umzusetzen. INTILION hat von Investoren sehr positives Feedback zur Positionierung, zur Wachstumsstrategie und zum Management der Gesellschaft erhalten. Aus Sicht von INTILION und HOPPECKE lässt sich aber im aktuellen Kapitalmarktumfeld keine angemessene Bewertung der Gesellschaft erzielen. Die Vorbereitung des Börsengangs der Gesellschaft soll abhängig vom Kapitalmarktumfeld zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgenommen werden. INTILION und HOPPECKE beabsichtigen den dynamischen Wachstumskurs der Gesellschaft in der Zwischenzeit fortzusetzen.

Über die INTILION Aktiengesellschaft
Die INTILION Aktiengesellschaft („INTILION“) ist eine Anbieterin von innovativen, modularen und skalierbaren Energiespeicherlösungen. Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio eignet sich insbesondere für den Einsatz in systemrelevanten und kritischen Infrastrukturen wie Gewerbe, Industrie und Stromnetz. Die Lithium-Ionen-Energiespeichersysteme von INTILION haben eine Speicherkapazität von 70 kWh bis 100 MWh. Mit ihrem Angebot an Lösungen und Dienstleistungen ist die INTILION Vorreiterin auf dem Weg zu einer kohlenstofffreien, flexiblen und digitalen Energiebranche und ermöglicht den Übergang zu klimaneutraler, erneuerbarer und sauberer Energie. Zu den Kunden von INTILION zählen lokale, regionale und internationale Energieversorger, Versorgungsunternehmen sowie Systemanbieter und Engineering-Procurement-Construction(EPC)-Auftragnehmer in Europa. INTILION hat ihren Sitz in Paderborn und gehört zur inhabergeführten HOPPECKE-Unternehmensgruppe, die sich durch mehr als 95 Jahre Know-how und technische Exzellenz im Bereich Batterien auszeichnet.

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Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "anstreben" oder "Ziel" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden.

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