Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird aktuell im Bundestag beraten. Elektrolyseur-Betreiber fordern in diesem Zuge die Verlängerung der Netzentgeltbefreiung. „Eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren braucht klare Vorgaben, um die Netzdienlichkeit zu gewährleisten”, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Dies habe der BEE bereits in seiner umfassenden Studie zum Strommarkt, die zusammen mit Fraunhofer-Instituten im Jahr 2021 erstellt wurde, gefordert.

„Elektrolyseure stellen eine wichtige Flexibilitätsoption in einem klimaneutralen Stromsystem dar. Neben den flexibel steuerbaren Erneuerbaren Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie sowie Speichern und anderen Sektorenkopplungstechnologien ist die Wasserstofferzeugung aus heimischen Erneuerbaren Energien ein unverzichtbares dezentrales Backup für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar“, so Peter. Dafür sei es von zentraler Bedeutung, dass diese sich nach dem stark wachsenden Angebot dieser günstigen dargebotsabhängigen Quellen ausrichten, um bestehende Probleme im Netzbetrieb nicht zu verstärken, sondern zu lösen. Gerade das Engpassmanagement könne mit dem Ersatz großer unflexibler Kraftwerke durch regionale Erneuerbare verbessert werden. Diese Chance sei jetzt zu nutzen. Dies habe die BEE-Studie umfassend betrachtet. 

„Für die von Elektrolyseur-Betreibern geforderte Netzentgeltbefreiung muss es deswegen klare Kriterien geben. Zunächst sollten die Elektrolyseure, die von einer solchen Befreiung profitieren, netzdienlich betrieben werden, also nur in Zeiten, in denen erneuerbarer Überschussstrom produziert wird, und nur dort, wo sie das Netz nicht belasten“, fordert Peter. Eine besondere Situation ergäbe sich vor allem in Süddeutschland. Wenn die Kriterien sinnvoll festgelegt und das Verbrauchsverhalten mit der Einspeisung Erneuerbarer Energien in Einklang gebracht würden, könne unnötiger Netzausbau vermieden und so der Markt stabilisiert werden, so Peter abschließend.

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