In den letzten Monaten verzeichnet die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) eine deutliche Zunahme registrierter Hersteller. Zwischen den Jahren 2010 und 2020 hatte sich die Zahl der registrierten Hersteller im Bereich des ElektroG von 10 000 auf 20 000 verdoppelt. Eine erneute Verdopplung auf knapp 40 000 registrierte Hersteller wurde bis Ende 2022 erreicht. Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 wurden bereits ca. 13 000 neue Hersteller registriert. Die Zahl erreichte damit ein Rekordhoch von über 53 000 registrierten Herstellern aus dem In- und Ausland.

Grund dafür ist vor allem die im Juli in Kraft getretene Prüfpflicht für Marktplatzanbieter und Fulfilment-Dienstleister. Nicht registrierte Hersteller riskieren seither, von den Marktplatzbetreibern gesperrt zu werden. 

Arbeiten im Akkord – enorme Steigerung bei den erteilten Registrierungen

Mit der Zahl der Hersteller steigt auch die Zahl der erteilten Registrierungen für Geräte. Im laufenden Jahr wurden bereits knapp 61 000 Registrierungen erteilt. Im Vergleich dazu waren es etwa im gesamten Jahr 2020 nur etwa 12 000 erteilte Registrierungen.

Eine derartige Zunahme des Registrierungsaufkommens konnte nur durch eine frühzeitige Anpassung von Prozessen und einer fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsabläufe bewältigt werden. Dass sich die Bearbeitungszeiten aktuell dennoch verlängert haben, liegt daran, dass sich viele Hersteller mit dem Thema ihrer Registrierung erst unmittelbar vor bzw. nach dem Inkrafttreten der Prüfpflicht auseinandergesetzt haben. Die Mitarbeitenden der stiftung ear arbeiten mit Hochdruck daran, die noch offenen Registrierungsanträge zügig zu bearbeiten.

Zuwachs nur im Bereich der ElektroG-Hersteller

Aktuell steigen die Hersteller- und Registrierungszahlen nur bei den Elektro- und Elektronikgeräten, wo die Prüfpflicht der Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister die Hersteller zur Registrierung zwingt. Im Bereich des Batteriegesetzes (BattG), in dem es eine entsprechende Prüfpflicht nicht gibt, bleibt ein vergleichbar rasanter Anstieg aus. Hier fehlt der Handlungsdruck für die Hersteller.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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