Carsharing wirkt verkehrsentlastend. Viele Kommunen richten deshalb Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum ein oder haben dies vor. Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) legt nun eine Muster-Bekanntmachung vor, die Kommunen anwenden können, wenn sie Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Raum in einem möglichst einfachen und rechtssicheren Verfahren umsetzen wollen.

Was die Bereitstellung im öffentlichen Raum angeht, sind die Carsharing-Varianten in Deutschland nicht gleichberechtigt: Fahrzeuge des free-floating Carsharing dürfen überall im öffentlichen Parkraum bereitgestellt werden, Fahrzeuge des stationsbasierten Carsharing hingegen nur auf extra dafür genehmigten Stellplätzen.

Stationsbasiertes Carsharing reduziert die Zahl der Pkw in den teilnehmenden Haushalten besonders stark und entlastet so den öffentlichen Parkraum deutlich. Viele Kommunen wollen deshalb für stationsbasiertes Carsharing die Möglichkeit schaffen, durch Stellplätze im öffentlichen Raum sichtbar und flächendeckend präsent zu sein. Dies unterstützt der Bundesverband CarSharing nun, indem er eine Vorlage für das Verwaltungsverfahren zur Einrichtung solcher Stellplätze anbietet.

Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverband CarSharing, erklärt:

„Stationsbasiertes Carsharing ist besonders verkehrsentlastend. Die Angebote sind bereits heute in über 1.000 Kommunen in Deutschland präsent. Die große Mehrheit der Fahrzeuge steht aber auf privaten Stellflächen. Stationsbasiertes Carsharing stärker im öffentlichen Straßenraum sichtbar zu machen, ist ein Quick-Win der Verkehrswende.“

Bereits seit 2018 gibt der Bundesverband CarSharing den Leitfaden für die Umsetzung des Carsharinggesetzes des Bundes und der entsprechenden Landesgesetze heraus. Die nun veröffentlichte Muster-Bekanntmachung liefert ergänzend alle Texte und Unterlagen, die kommunale Verwaltungen brauchen, um das konkrete Verteilungsverfahren zur Umsetzung von Carsharing-Stellplätzen für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Raum durchzuführen.

Der Verband hat bei der Formulierung der Vorlage besonderen Wert darauf gelegt, dass das Verfahren möglichst einfach und zugleich rechtssicher ist.
Die Muster-Bekanntmachung des bcs ist auf der bcs-Homepage veröffentlicht: https://shorturl.at/fCRT5.

Der bcs-Leitfaden zur Umsetzung des Carsharinggesetzes und der entsprechenden Landesgesetze steht hier zum Download zur Verfügung: https://shorturl.at/actBG

Über Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)

Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) ist der Dachverband der deutschen Carsharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Der bcs fördert Carsharing als Teil einer ressourcenschonenden und klimaneutralen Mobilität in enger Zusammenarbeit mit den weiteren Akteuren des Umweltverbunds.

Weitere Informationen zum Thema Carsharing, zur verkehrsentlastenden Wirkung der Dienstleistung und zur Arbeit des bcs finden Sie auf www.carsharing.de

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