Die aktuelle Diskussion über den Kassen- oder Apothekenabschlag in Deutschland hat erneut an Fahrt aufgenommen, seit im Februar 2023 eine befristete Erhöhung in Kraft trat. Dieser Bericht analysiert die anhaltende politische Debatte und hebt die dringende Notwendigkeit von Stabilität und Sicherheit in Bezug auf den Abschlag hervor, um die Weiterentwicklung der Apothekenhonorierung zu gewährleisten.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) führte zu einer Erhöhung des Abschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 23 Cent pro Packung, was im Jahr 2023 allein eine Belastung von etwa 115 Millionen Euro für Apotheken bedeutet. Gemäß § 130 SGB V sind Apotheken dazu verpflichtet, diesen Abschlag bei der Abrechnung von Arzneimitteln zu gewähren. Dieser Abschlag wird oft als Kassenabschlag bezeichnet, da er den Krankenkassen zugutekommt, während er in der politischen Arena und bei den Krankenkassen als Apothekenabschlag bekannt ist, um ihn vom Herstellerabschlag gemäß § 130a SGB V abzugrenzen. Die Unterscheidung zwischen diesen Begriffen spiegelt den Kern des Problems wider.

Ziel des Abschlags ist es, einen Unterschied in der Vergütung von Leistungen für GKV-Versicherte im Vergleich zu Selbstzahlern zu schaffen, ähnlich wie bei anderen Leistungserbringern, beispielsweise Ärzten. Zusätzlich spielt das Skonto eine wichtige Rolle: Die Krankenkassen dürfen den Abschlag nur dann vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung alle Rechnungsposten begleichen. Dies schafft Anreize für pünktliche Zahlungen und trägt zur finanziellen Stabilität der Apotheken bei, besonders vor dem Hintergrund steigender Zinsen und kostenintensiver Arzneimittel.

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sofern diese von der GKV erstattet werden, beträgt der Abschlag 5 Prozent des maßgeblichen Abgabepreises. Der Abschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde gesetzlich auf 1,77 Euro pro Packung festgelegt und ab Februar 2023 befristet auf 2,00 Euro erhöht. Die Mehrwertsteuer ist für Apotheken ein durchlaufender Posten und beeinflusst den Rohgewinn sowie das Betriebsergebnis. Dies führt dazu, dass Mehrwertsteuersenkungen die Apotheken finanziell belasten.

Die Höhe des Abschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel war über viele Jahre hinweg umstritten, bis sie 2016 gesetzlich festgelegt wurde. Das GKV-FinStG von 2022 hat jedoch erneut die Verwendung des Abschlags als Sparmaßnahme aufgegriffen, was negative Auswirkungen auf die Apotheken hat. Diese Situation wird durch Inflation, Personalmangel, Lieferengpässe und zusätzliche Bürokratie noch komplexer.

Die Nutzung des Abschlags als Sparinstrument wirft grundlegende Fragen auf. Während die Idee, die GKV wirtschaftlich zu begünstigen, gesellschaftlich akzeptiert ist, drängt sich betriebswirtschaftlich die Frage auf, ob die umfangreiche Bürokratie der GKV nicht eher als Bearbeitungsgebühr für Apotheken gerechtfertigt werden sollte. Eine anhaltende Debatte über den Abschlag kann das Gesundheitssystem erheblich belasten. Es wird deutlich, dass die Sicherheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf den Abschlag entscheidend sind, um Fortschritte bei der Festlegung des Festzuschlags gemäß AMPreisV zu erzielen. Ein höherer Abschlag könnte die Bemühungen um einen höheren Festzuschlag zunichtemachen, weshalb eine klare und stabile Regelung für den Abschlag von größter Bedeutung ist, um konstruktive Entwicklungen zu ermöglichen.

Die aktuelle Situation des Kassen- oder Apothekenabschlags ist von großer Bedeutung für das Gesundheitswesen und die Apotheken in Deutschland. Die Schaffung einer stabilen und vorhersehbaren Umgebung für diese Thematik ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Apotheken weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung bieten können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel