Im Gesundheitswesen steht ein bedeutender Wandel bevor, da im kommenden Jahr die Nutzung von E-Rezepten für "normale" verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend wird. Allerdings bleibt die Verwendung von E-Rezepten für die Direktzuweisung von Zytostatika-Verordnungen vorerst auf freiwilliger Basis. Ein Pilotprojekt hat nun eindrucksvoll bewiesen, dass der gesamte Prozess von der Rezeptausstellung bis zur Verarbeitung im Abrechnungszentrum reibungslos funktionieren kann.

Die E-Rezept-Roadmap der Gematik legt klare Schritte für die schrittweise Einführung von E-Rezepten fest. Dazu gehören verbindliche Termine wie 2024 für verschreibungspflichtige Medikamente auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und 2025 für T-Rezepte und Betäubungsmittelrezepte (BtM). In einigen Fällen, wie Selbstzahler-Rezepten für GKV-Versicherte, Privatrezepten auf Kosten der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Direktzuweisung von Zytostatika-Verordnungen, bleibt die Nutzung von E-Rezepten jedoch vorerst optional. Ein wegweisendes Pilotprojekt hat nun erstmals erfolgreich ein E-Rezept für eine Direktzuweisung im Rahmen des Workflow 169 der Gematik umgesetzt.

Der Workflow ermöglicht es Ärzten, die E-Rezeptdaten in einer benutzerfreundlichen Oberfläche aufzurufen, zu überprüfen und zu unterzeichnen. Anschließend werden die Daten direkt an den Fachdienst der Gematik übermittelt und verarbeitet. Die Taxierungssoftware ZytoTax greift auf die Daten im E-Rezept-Fachdienst zu, und die Apotheke kann das erhaltene E-Rezept taxieren. Nach der Unterzeichnung durch den Apotheker wird der Abrechnungsdatensatz ans Rechenzentrum übermittelt. Obwohl der Pilotversuch zunächst mit einem Rezept für Fertigarzneimittel begann, verdeutlicht er das Potenzial, auch komplexere Medikationen im Rahmen des Gematik-Workflow 169 zu verarbeiten.

In diesem Zusammenhang bietet Aporisk eine speziell für Apotheken entwickelte Cyber-Police zur Absicherung gegen Cyber-Risiken. Diese innovative Versicherung berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen. Eine umfassende Absicherung kann einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Stabilität und dem reibungslosen Betrieb von Apotheken leisten.

Kommentar:

Die erfolgreiche Umsetzung des E-Rezept-Pilotprojekts für Zytostatika-Verordnungen markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Möglichkeit, auch komplexere Medikationen mithilfe von E-Rezepten effizient zu verarbeiten, hat das Potenzial, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Dieser Fortschritt unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit einer umfassenden Cyber-Risikoabsicherung für Apotheken, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden digitalen Bedrohungen. Aporisk bietet eine maßgeschneiderte Lösung, um Apotheken bestmöglich zu schützen und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel