Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ist eine generelle Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung ab 2024 vorgesehen. Die vom Bundesfinanzministerium Ende November verhängte Haushaltssperre hat allerdings neue finanzielle Zusagen, die Zahlungen ab dem Jahr 2024 beinhalten würden, verboten. Dies bedeutete eine sofortige und bis auf Weiteres gültige Pause in der Annahme und Bewilligung von Anträgen für diverse Programme und Unsicherheit bei vielen Unternehmen.

Das Wachstumschancengesetz ist zweifellos ein wichtiger Schritt zur Förderung innovativer Entwicklung und anwendungsorientierter Forschung in Deutschland. Als erste Fördermittelberatung, die sich auf die steuerliche Forschungsförderung spezialisiert hat, analysiert Busuttil & Company die aktuelle Situation und mögliche Alternativen für kleine und mittlere Unternehmen.

Millionen an Fördermitteln in Gefahr? Wie KMU mit der Unsicherheit umgehen können.

Als steuerliche F&E-Förderung war die Forschungszulage zu keiner Zeit von der Haushaltssperre betroffen. Ein Grund mehr, dass Unternehmen sich bei ihrer Projektplanung und Fördermittelstrategie verstärkt darauf fokussieren. In der Rangliste der größten Steuervergünstigungen des Bundes rangiert die Forschungszulage allerdings derzeit nur auf Platz 12. Mit einem prognostizierten Steuerausfall für den Bund von 543 Mio.  Euro im Kassenjahr 2024 liegt sie weit unter den Haushaltserwartungen von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. Mit anderen Worten: Von den 2,5 Mrd. Euro pro Jahr der Forschungszulage erwartet das Bundesfinanzministerium, dass im Kassenjahr 2024 nur 543 Mio. Euro in Anspruch genommen werden (Quelle: Haushaltsplan 2024 der Bundesregierung, Stand: 3. Juli 2023).

Die Forschungszulage und ihre Möglichkeiten sind also noch nicht in der industriellen Praxis angekommen. Fehlende Information und mangelndes Bewusstsein über die Forschungszulage sind hierfür die Hauptursache. Dabei kommt dieses Förderinstrument für weitaus mehr Unternehmen in Frage, als oftmals vermutet. Denn die Forschungszulage ist themenoffen – gefördert werden also nicht nur klassische F&E-Projekte, sondern größtenteils auch die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aber auch wesentliche Verbesserung bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch die Chancen auf Förderung durch die Forschungszulage sind deutlich höher als bei anderen Programmen. Eine rückwirkende Beantragung für 4 Jahre ist sogar möglich. Achtung: Die Frist für das Jahr 2020 läuft somit bald ab! Projekte, die seit dem 01.01.2020 begonnen haben, müssen bis spätestens Mitte des Jahres bei der BSFZ eingereicht werden, um die Kosten im Wirtschaftsjahr 2020 beim Finanzamt geltend machen zu können.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

https://busuttilcompany.de/rechtzeitig-handeln-und-forschungszulage-fuer-2020-sichern/

„Wir hoffen inständig auf die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes geplanten Verbesserungen der Forschungszulage im Jahr 2024. Durch höhere Förderbeträge und erstattungsfähige Kosten wäre die Forschungszulage damit nochmals wesentlich attraktiver. Dies ist ein notwendiger Schritt zur Förderung innovativer Entwicklung in Deutschland“, erklärt Markus Busuttil, CEO von Busuttil & Company.

Die wichtigsten Highlights der geplanten Verbesserungen der Forschungszulage 2024:

1. Verdreifachte maximale Bemessungsgrundlage:

Um Forschungs- und Entwicklungsinitiativen zu unterstützen, wird die Höchstförderung für die Forschungszulage verdreifacht. Ab 2024 soll die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 4 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro erhöht werden.

2. Erhöhter Fördersatz für eigenbetriebliche Entwicklung:

Der Fördersatz der Forschungszulage beträgt d 25 % der förderfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition wird ergänzend beabsichtigt, den Fördersatz um 10 Prozentpunkte auf 35 % anzuheben.

3. Auftragsforschung: Erhöhung des effektiven Fördersatzes auf 17,5 %

Ferner ist geplant, den effektiven Fördersatz für Auftragsforschung von 15 % auf 17,5 % anzuheben. Dadurch sollen Unternehmen eine stärkere finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Forschungsaktivitäten voranzutreiben.

4. Erhöhung der Stundensätze für Eigenleistung:

Bislang konnten Einzelunternehmer ihre Eigenleistung mit 40 Euro/Std.  
(max. 40 Std./Woche) geltend machen. Zukünftig wird der Betrag auf 70 Euro/Std. erhöht.

5. Anschaffungs- und Herstellungskosten künftig förderfähige Aufwendungen

Zukünftig sollen die förderfähigen Aufwendungen nicht nur die Personalkosten des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens umfassen, sondern – unter bestimmten Voraussetzungen – die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Rahmen eines begünstigten FuE-Vorhabens verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

Forschungszulage: Wie Sie davon profitieren können – Busuttil & Company (busuttilcompany.de)

Über die Busuttil & Company GmbH

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

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