Im Jahr 2023 haben 2.625 Unternehmen für 9.328 sowohl eigenbetriebliche Projekte als auch in Auftrag gegebene Forschungsprojekte ein Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zum Erhalt der Forschungsprämie beantragt. Sie haben F&E-Investitionen in Höhe von 8,6 Mrd. EUR angegeben und somit ein Fördervolumen von 1,2 Mrd. EUR beantragt. Bekannt aus 2022 ist, dass von damals 1,18 Mrd. EUR die Ausschüttung 759 Mio. EUR betrug.

In Österreich beantragte 2023 circa 2.100 KMUs die Forschungsprämie. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer lag bei rund 40 Tagen. Die erste Bilanz 2023 zeigt, dass dieses Unterstützungsinstrument von den Unternehmen geschätzt und umfangreich in Anspruch genommen wurde. Insgesamt setzte die Forschungsprämie 2023 ihre Erfolgsstory fort. Abzuwarten bleibt, wie die FFG-Gutachter die eingereichten F&E-Projekte bewerten und wie hoch die Ausschüttung 2023 sein wird.

Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), kommentiert die Forschungsprämien-Bilanz 2023 so: “Bereits 9.328 Anträge von 2.625 Unternehmen zur Forschungsprämie 2023 unterstreichen erneut die Innovationskraft der österreichischen Wirtschaft – auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Dieses beeindruckende Engagement für Forschung und Entwicklung zeigt, wie entschlossen Österreichs Unternehmen sind, sich an der Spitze des technologischen Fortschritts zu behaupten". Und weiter: "Neben dem absoluten Standortvorteil für Leitbetriebe unterstreicht der weiterhin hohe Anteil an Klein- und Mittelbetrieben (KMU) unter den Antragsteller:innen –  80 % der beantragenden Unternehmen sind KMU – die wesentliche Rolle des Instruments für die österreichische Wirtschaft", so Kühnel. 

Martin Kocher, Arbeits-und Wirtschaftsminister, sagt: “Mit der Forschungsprämie fördern wir Unternehmen, die dazu beitragen, dass der Forschungsstandort in Österreich wächst und seinen sehr guten Ruf auf internationaler Ebene weiter ausbaut. Die Forschungsprämie fungiert oft als zentraler Vorteil zugunsten einer Standortentscheidung für den Standort Österreich. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Land”. Magnus Brunner, Finanzminister, führt aus: „Die Forschungsprämie trägt zu mehr Arbeitsplätzen bei und rechnet sich auch für den Steuerzahler, da sie Investitionen in Österreich ankurbelt und wir damit einen spürbaren Standortvorteil im internationalen Kontext erzielen“.

Die Forschungsprämie wurde im Jahr 2002 eingeführt. Ziel war, die Unternehmen zu unterstützen, die in F&E-Aktivitäten investieren und somit den Forschungsstandort Österreich stärken. Seit 2018 können Unternehmen im Rahmen der Forschungsprämie einen F&E-Zuschuss in Höhe von 14 Prozent beantragen. Im zweistufigen Verfahren prüft zunächst ein FFG-Gutachter, ob eine F&E-Aktivität nach dem Frascati-Manual vorliegt. Bei einem positiven Bescheid geht der Antrag an das zuständige Finanzamt, das die angesetzten Kosten anhand der festgelegten Bemessungsgrundlage prüft. FFG-Geschäftsführerinnen Henrietta Egerth und Karin Tausz konstatieren: "Die Nachfrage der Unternehmen nach der Forschungsprämie war 2023 enorm und übertrifft mit beantragten 1,2 Milliarden Euro die Vorjahre. Wir sind stolz darauf, dass die Finanzämter bei der Erstellung der Gutachten für die Forschungsprämie auf die Expertise der FFG vertrauen. In Kombination mit direkten Förderungen macht sie den Innovationsstandort Österreich besonders attraktiv“.

2023 wurden in Österreich laut einer Statistik Austria-Schätzung rund 15,4 Mrd. EUR für Forschung und Entwicklung (F&E) ausgegeben. Das entspricht einer Steigerung von acht Prozent gegenüber 2022 und einer Forschungsquote von 3,22 Prozent (2022: 3,20 Prozent; 2021: 3,17 Prozent). Der Anteil der Unternehmens-Investitionen in F&E betrug wahrscheinlich circa 67 Prozent (10,4 Mrd. EUR). Hierbei werden neben der Forschungsprämie auch 2,6 Mrd. EUR berücksichtigt, die aus dem Ausland finanziert werden, hauptsächlich von Unternehmen, deren Tochterunternehmen in Österreich F&E betreiben.

Die Forschungsprämie ist ein Förderinstrument für alle Betriebe. Bei eigenbetrieblicher Forschung sind begünstigte Aufwendungen: Personalkosten für F&E-Angestellte, Ausgaben und Investitionen im Rahmen des F&E-Projekts, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten und seit 2022 ein fiktiver Unternehmerlohn. Begünstigte Aufwendungen für die Auftragsforschung sind die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer – gedeckelt bei einer Million EUR pro vollem Wirtschaftsjahr (12 Monate).

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

INNOMAGIC Deutschland GmbH
Maximilianstraße 2
80539 München
Telefon: +49 176 2980 0070
http://www.forschungszulage.de

Ansprechpartner:
Robert Schwertner
Telefon: +49 (176) 2980 0070
E-Mail: robert.schwertner@innomagic.eu
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel