Die Bundesnetzagentur hat heute zwei weitere nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt.

Die beiden Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von 1.500 MW und 1.000 MW liegen in der Nordsee, etwa 120 km nordwestlich von Helgoland. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2031 vorgesehen.

Ausschreibungen nicht zentral voruntersuchter Flächen

Zur Erreichung der Ausbauziele für die Windenergie auf See werden weiterhin auch Flächen ausgeschrieben, bei denen die bezuschlagten Bieter die Untersuchungen in eigener Zuständigkeit durchführen müssen. Eine staatliche Voruntersuchung der Flächen, bei der beispielsweise die Meeresumwelt, der Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse analysiert werden, gibt es bei diesen Flächen nicht. Die Flächen werden daher als nicht zentral voruntersuchte Flächen bezeichnet.

Dynamisches Gebotsverfahren bei mehreren Null-Cent-Geboten – Senkung von Stromkosten

Den Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Verzichten mehrere Bieter bei einer Fläche auf eine Förderung und geben Gebote mit einem Gebotswert von Null Cent pro Kilowattstunde ab, entscheidet wie bereits im Jahr 2023 ein sog. dynamisches Gebotsverfahren. Danach erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt dabei in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. In den Ausschreibungen nicht zentral voruntersuchter Flächen im Jahr 2023 hatte die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens einen Gesamterlös von 12,6 Mrd. Euro ergeben. 90 Prozent der Erlöse fließen in die Senkung der Stromkosten.

Gebote bis zum 1. Juni 2024

Gebote sind bis zum 1. Juni 2024 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote, Durchführung des Zuschlagsverfahrens und ggf. Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Der bezuschlagte Bieter erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem hat er Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.

Neben den heute bekannt gemachten Ausschreibungen wird die Bundesnetzagentur bis zum 1. März 2024 weitere Ausschreibungen für Offshore-Windenergie starten. Diese Ausschreibungen betreffen drei vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zentral voruntersuchte Flächen mit einer Gesamtleistung von 5.500 MW.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind unter www.bundesnetzagentur.de/windaufseeausschreibungen24-1 publiziert.

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