Green Shift Commodities Ltd. (TSX-V: GCOM und OTCQB: GRCMF), („Green Shift“„GCOM“ oder das „Unternehmen“ – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/green-shift-commodities-ltd/) freut sich bekannt zu geben, dass es den bereits zuvor bekannt gegebenen (siehe vorherige Pressemitteilung vom 11. Dezember 2023) Verkauf (die „Transaktion“) seines Projekts Berlin („Berlin“ oder das „Projekt“) in Caldas in Kolumbien an Jaguar Uranium Corp. (vormals Latam Battery Metals Inc.) („Jaguar“) abgeschlossen hat. Jaguar ist ein unabhängiges Privatunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf den Uransektor gerichtet ist, das eine langjährige Betriebserfahrung in Kolumbien vorweisen kann und das beabsichtigt, in den kommenden Monaten eine Notierung an einer renommierten Börse in Nordamerika anzustreben (die „Notierung“).

Trumbull Fisher, CEO und Direktor von GCOM, sagte: „Wir freuen uns über den Abschluss dieser Transaktion, die zahlreiche Vorteile für GCOM bietet. Erstens spiegelt unser Portfolio mit mehreren Lithiumexplorationsmöglichkeiten nun unseren Explorationsschwerpunkt und unsere technische Expertise in Kanada und Argentinien angemessen wider. Zweitens ergänzt unsere Aktienposition in Jaguar unser Portfolio an Uranbeteiligungen, die IsoEnergy Ltd., Atha Energy Corp. und Premier American Uranium Inc. beinhalten, und bietet eine erhebliche Hebelwirkung, zumal die Dynamik des Sektors anhält. Und schließlich verfügen wir durch die Verrechnung der mit Berlin verbundenen Verbindlichkeiten und Steuern sowie der zukünftigen Barzahlungen mit Fortdauer des Projekts nun über eine verbesserte und gestärkte Bilanz, um unsere Projekte weiter voranzutreiben und zusätzliche strategische Möglichkeiten zu prüfen.“

Herr Fisher sagte außerdem: „Als bedeutsamer Aktionär von Jaguar freuen wir uns auf die Notierung und arbeiten weiterhin an der Weiterentwicklung des Projekts, von dem wir glauben, dass es das Potenzial aufweist, einen beträchtlichen Wert für unsere gemeinsamen Aktionäre zu schaffen.“

Luis Ducassi, CEO von Jaguar, sagte: „Wir sind davon überzeugt, dass Berlin ein außergewöhnliches Aktivum ist, und wir freuen uns darauf, unsere Erfahrung im Land und auf den Kapitalmärkten zu nutzen, um das Projekt durch ein neues und spezielles Vehikel voranzutreiben, da die Stimmung für Uran wächst. Wir danken dem Team von GCOM für seine unschätzbare Unterstützung und freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit, während wir das Projekt weiterentwickeln. Außerdem heißen wir Trumbull in unserem Board willkommen und freuen uns darauf, von seiner Expertise zu profitieren.“

Gemäß dem Aktienkaufabkommen zwischen GCOM und Jaguar vom 8. Dezember 2023 (das „Abkommen“) hat Jaguar 100 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien (die „Zielaktien“) von zwei 100-%-Tochtergesellschaften von GCOM erworben, die zusammen indirekt eine 100-%-Beteiligung am Projekt besitzen. Die Vergütung besteht aus Folgendem:

(i)                  20.000 CAD in bar

(ii)                 1.211.687 Stammaktien von Jaguar (die „Jaguar-Aktien“), was 20 % der zurzeit ausstehenden Jaguar-Aktien entspricht, und

(iii)               eine NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 1 % für die gesamte Produktion im Konzessionsgebiet

Darüber hinaus wurde Trumbull Fisher, CEO und Direktor von GCOM, mit dem Abschluss der Transaktion in das Board of Directors von Jaguar aufgenommen.

GCOM hat außerdem Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, sobald bestimmte Meilensteine erreicht wurden:

(a)                (i) 90 Tage nach dem Datum, an dem das Projekt in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wurde, oder (ii) fünf Tage nach dem Abschluss der Notierung – je nachdem, was früher eintritt – 1.000.000 CAD in bar

(b)                Nach dem Abschluss der Notierung entweder (i) unter der Annahme, dass die Notierung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss erfolgt, (1) jene Anzahl zusätzlicher Jaguar-Aktien, die dazu führen würde, dass GCOM 20 % der Jaguar-Aktien nach der Notierung besitzt, oder (2) zusätzliche Jaguar-Aktien im Wert von 5.000.000 CAD – je nachdem, was größer ist –, jeweils unter Annahme eines Preises pro Aktie, der dem Notierungspreis entspricht; oder (ii) unter der Annahme, dass die Notierung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss erfolgt, (1) jene Anzahl zusätzlicher Jaguar-Aktien, die dazu führen würde, dass GCOM 25 % der Anzahl der Jaguar-Aktien nach der Notierung besitzt, oder (2) zusätzliche Jaguar-Aktien im Wert von 6.000.000 CAD – je nachdem, was größer ist –, jeweils unter Annahme eines Preises pro Aktie, der dem Börsenkurs entspricht, und

(c)                 so bald wie möglich, jedoch auf jeden Fall innerhalb von 30 Tagen nach jenem Datum, an dem Jaguar die kommerzielle Produktion von Uranerz im Konzessionsgebiet erreicht, 5.000.000 CAD in bar

Ab dem Datum des Abschlusses der Transaktion bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung hat sich Jaguar bereit erklärt, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von GCOM keine Beteiligungen an den Zielaktien oder dem Konzessionsgebiet zu übertragen, wobei diese Genehmigung nach alleinigem Ermessen von GCOM verweigert oder bedingt oder verzögert erteilt werden kann.

GCOM gab 3.333.333 Stammaktien an Generic Capital Corp. als Vergütung für Beratungsdienstleistungen in Zusammenhang mit der Transaktion aus.

Über Green Shift Commodities Ltd.

Green Shift Commodities Ltd. richtet sein Hauptaugenmerk auf die Exploration und Entwicklung von Rohstoffen, die für die Dekarbonisierung und die Erreichung der Klimaneutralitätsziele benötigt werden. Das Unternehmen treibt ein Portfolio an Lithiumvorkommen in Nord- und Südamerika voran. Dieses beinhaltet das Projekt Rio Negro, ein Projekt auf regionaler Ebene in einem Gebiet, das bekanntermaßen Hartgestein-Lithiumpegmatit-Vorkommen enthält, die erstmals in den 1960er Jahren entdeckt wurden, seither jedoch weitestgehend unzureichend erkundet worden sind, sowie das Lithiumprojekt Santiago Luis – beide befinden sich in Argentinien. Das Unternehmen erkundet auch das Projekt Armstrong im Lithiumgürtel Seymour-Crescent-Falcon im Norden von Ontario, das für seine spodumenhaltigen Lithiumpegmatite und bedeutsamen Entdeckungen bekannt ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Green Shift Commodities Ltd.
Trumbull Fisher
Direktor und CEO
E-Mail: tfisher@greenshiftcommodities.com
Tel: (416) 917-5847
Webseite: www.greenshiftcommodities.com
Twitter: @greenshiftcom
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/greenshiftcommodities/

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“. Zukunftsgerichtete Aussagen bestehen aus Aussagen, die nicht ausschließlich historischer Natur sind, einschließlich Aussagen über Überzeugungen, Pläne, Erwartungen oder Absichten für die Zukunft, und beinhalten, jedoch nicht darauf beschränkt, Aussagen in Bezug auf: die zukünftige Ausrichtung der Strategie des Unternehmens; die erwarteten Vorteile des Abschlusses der Transaktion; die Börsennotierung; und andere Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen, die in der Zukunft erwartet werden, vorausgesehen werden oder eintreten können. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen, einschließlich jener, dass: (i) Erwartungen und Annahmen bezüglich der Transaktion; (ii) dass die tatsächlichen Ergebnisse der Exploration, der Ressourcenziele, der metallurgischen Tests, der wirtschaftlichen Studien und der Erschließungsaktivitäten weiterhin positiv sein und wie geplant verlaufen werden; (iii) dass die erforderlichen behördlichen und staatlichen Genehmigungen rechtzeitig und zu für Green Shift akzeptablen Bedingungen erteilt werden; (iv) dass die wirtschaftlichen, politischen und branchenbezogenen Marktbedingungen günstig sein werden; und (v) dass die Finanzmärkte und der Markt für Uran, Batterierohstoffe und Seltene Erden weiterhin anziehen werden. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Entwicklungen wesentlich von den in solchen Aussagen enthaltenen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (1) die Nichterfüllung der Bedingungen für den Abschluss der Vereinbarung, (2) Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Marktbedingungen, (3) Änderungen der Nachfrage und der Preise für Mineralien, (4) die Fähigkeit des Unternehmens, wirtschaftlich tragfähige Reaktivierungstransaktionen zu finden und/oder geeignete Joint-Venture-Partnerschaften zu gründen, (5) Rechtsstreitigkeiten, behördliche und gesetzliche Entwicklungen, die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen sowie Änderungen der Umweltauflagen, der Unterstützung durch die Gesellschaft und des politischen und wirtschaftlichen Klimas, (6) die inhärenten Ungewissheiten und der spekulative Charakter in Verbindung mit Explorationsergebnissen, Ressourcenschätzungen, potenziellem Ressourcenwachstum, zukünftigen metallurgischen Testergebnissen, Änderungen der Projektparameter im Zuge der Weiterentwicklung der Pläne, (7) Wettbewerbsentwicklungen, (8) die Verfügbarkeit zukünftiger Finanzierungen, (9) die Auswirkungen von COVID-19 auf das Geschäft des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswirkungen von COVID-19 auf die Kapitalmärkte, die Rohstoffpreise, arbeitsrechtliche Bestimmungen, Unterbrechungen der Versorgungskette sowie nationale und internationale Reisebeschränkungen, (10) Explorationsrisiken und andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Green Shift liegen, einschließlich jener Faktoren, die im Abschnitt „Risk Factors“ in unserem Lagebericht (Management Discussion and Analysis) vom 1. Mai 2023 für das am 31. Dezember 2022 zu Ende gegangene Geschäftsjahr und andere öffentliche Dokumente, die unter dem Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sich die bei der Erstellung dieser Informationen verwendeten Annahmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung als vernünftig angesehen wurden, als ungenau erweisen können und dass man sich daher nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollte. Green Shift übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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