Das Energielabel für Haushaltswäschetrockner bekommt eine zweite Bewertungsskala. Die Europäische Kommission hat die Kennzeichnungsverordnung mit Wirkung vom 24. November 2025 geändert, sodass ab dem 1. Januar 2027 neben der Energieeffizienzklasse auch eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E auf dem Etikett steht. Lieferanten dürfen schon vorher freiwillig nach dem neuen Muster kennzeichnen. Für die tägliche Textilpflege verschiebt das die Auswahl stärker als jede Wattangabe – wer die Geräte für den letzten Arbeitsgang abwägt, findet eine Gegenüberstellung von Bügeleisen und Dampfglättern.

Was das Etikett für Wäschetrockner ab Januar 2027 zusätzlich ausweist

Die neue Skala fasst vier Merkmale eines Geräts zu einem Indexwert zusammen. Die Klassengrenzen stehen in Anhang II Nummer 4, die Berechnung in Anhang IV Abschnitt 5 der Verordnung (EU) 2023/2534 in der seit dem 24. November 2025 geltenden Fassung. Die Reparierbarkeitsklasse reicht dort von A für einen Indexwert über 9,00 bis E für einen Wert unter 3,00. Gebildet wird der Index über acht vorrangige Teile: Wasserpumpe, Trommellager, Trommelriemen, Tür, Motor, Hauptleiterplatte, Lüfter und Motorkondensator. Beide Verordnungen gelten nur für reine Wäschetrockner; Waschtrockner und Wäscheschleudern nimmt Artikel 1 Absatz 2 ausdrücklich aus.

Bewertet wird vor allem, wie tief ein Gerät für eine Reparatur zerlegt werden muss. In die Rechnung gehen die Zahl der Zerlegungsschritte, die Art der Befestigungselemente, die benötigten Werkzeuge und der Zugang zu Reparaturinformationen ein. Als Referenz setzt die Verordnung für den Motor 49,4 Zerlegungsschritte an, für die Tür dagegen nur drei.

Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung muss jeder Lieferant ab dem 1. Januar 2027 ein Etikett nach dem neuen Muster mitliefern und das Produktdatenblatt in die europäische Produktdatenbank eingeben. Artikel 3 Absatz 1a erlaubt Lieferanten, ihre Pflichten schon vom 24. November 2025 an nach dem neuen Muster zu erfüllen. Händler müssen nach Artikel 4 Buchstabe a das Label zeigen, das ihnen der Lieferant mitgeliefert hat; Geräte mit dem bisherigen Etikett dürfen deshalb weiter so angeboten werden.

Wofür private Haushalte den Strom beim Waschen und Trocknen einsetzen

Der Anteil der Textilpflege am Haushaltsstrom lässt sich seit Mai 2026 wieder beziffern. Laut der Stromverbrauchsanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft entfallen im durchschnittlichen deutschen Haushalt 306 Kilowattstunden im Jahr auf Waschen und Trocknen, das sind 12,6 Prozent des gesamten Haushaltsstroms. Im Jahr 2020 waren es 13,1 Prozent. Befragt wurden 7.503 Haushalte zwischen Mitte September und Anfang Dezember 2025.

Die Wohnform verschiebt den Wert erheblich. Im Einfamilienhaus entfallen nach derselben Analyse 388 Kilowattstunden auf Waschen und Trocknen, im Mehrfamilienhaus 240 Kilowattstunden. Der gesamte Jahresstromverbrauch eines Haushalts liegt 2025 bei 2.434 Kilowattstunden, nach 2.660 Kilowattstunden im Jahr 2020. Zum Vergleich nennt dieselbe Erhebung für Informations- und Kommunikationstechnik 712 Kilowattstunden und für Beleuchtung 298 Kilowattstunden.

Trocknen und Bügeln sind die Arbeitsschritte, die sich am ehesten verschieben oder ganz vermeiden lassen. Die Bereitschaft dazu ist ungleich verteilt: Von den Haushalten ohne dynamischen Stromtarif würden 64,0 Prozent die Waschmaschine in günstige Zeiten verlagern, aber nur 38,4 Prozent den Wäschetrockner. Wer die Wäsche aufhängt und danach nur noch glättet, verlagert Energie in ein deutlich kleineres Gerät – wie weit dieser Weg ohne Netzstrom trägt, zeigt eine Erklärung zum Bügeln ohne Netzstrom.

„Eine Reparierbarkeitsklasse auf dem Etikett verschiebt die Kaufentscheidung von der Stromrechnung auf die Nutzungsdauer. Das ist die wirksamere Stellschraube, denn ein Gerät, das nach sieben Jahren ausfällt, holt seine Effizienzklasse nicht mehr ein“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Welche Anforderungen unabhängig vom Etikett gelten

Sechs Anforderungen des Ökodesignrechts binden die Hersteller ohne Rücksicht auf die Kennzeichnung. Sie stehen in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/2533 in der seit dem 24. November 2025 geltenden Fassung:

  • Der Energieeffizienzindex (EEI) eines Haushaltswäschetrockners darf den Wert 85 nicht überschreiten.
  • Kondensationstrockner müssen eine Kondensationseffizienz von mindestens 80 Prozent erreichen.
  • Im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand sind je 0,50 Watt zulässig, im Aus-Zustand ab dem 9. Mai 2027 nur noch 0,3 Watt. Zeigt das Gerät im Bereitschaftszustand Informationen an, sind 1,00 Watt zulässig, bei aktiver Netzwerkverbindung 2,00 Watt.
  • Spätestens 15 Minuten nach dem Programmende oder der letzten Interaktion muss das Gerät automatisch in den Aus- oder Bereitschaftszustand umschalten, sofern keine andere Betriebsart läuft.
  • Mindestens 20 Ersatzteile müssen fachlich kompetenten Reparateuren zur Verfügung stehen, fünf weitere auch Endnutzerinnen und Endnutzern.
  • Ersatzteile müssen bis mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells lieferbar sein, die Lieferzeit beträgt höchstens 15 Arbeitstage.

Die Grenzwerte für Energieeffizienzindex und Kondensationseffizienz gelten nach Artikel 1 Absatz 3 nicht für Geräte mit einer Nennkapazität von höchstens 3 Kilogramm im eco-Programm.

Ökodesignrecht und Kennzeichnung greifen ineinander. Ein Hersteller, der Trommelriemen und Wasserpumpe ohne Werkzeug oder mit einfachem Werkzeug austauschbar macht, verbessert damit seinen Indexwert. Der bloße Verzicht auf herstellereigenes Werkzeug reicht dafür nicht – er ist ohnehin Pflicht.

Wie oft und wie heiß in Europa tatsächlich gewaschen wird

Das Waschverhalten bewegt sich deutlich langsamer als die Technik. Nach Angaben von A.I.S.E., dem europäischen Verband der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelindustrie, lag die durchschnittliche Waschtemperatur in Europa bei 43,3 Grad und damit über den 42,6 Grad zehn Jahre zuvor. 60 Prozent aller Waschgänge laufen bei 40 Grad oder darunter, 32 Prozent bei 30 Grad oder darunter.

Die Zahl der Waschgänge blieb dabei nahezu unverändert. Laut derselben Erhebung sind es 6,3 Waschgänge je Haushalt in zwei Wochen, nach 6,1 im Jahr 2014. 82 Prozent der Befragten geben an, die Maschine meist voll zu beladen. Erhoben wurde im Februar 2024 in 23 Ländern bei rund 4.600 Teilnehmenden.

Woran sich die Wirkung der neuen Kennzeichnung ablesen lässt

Der vorhandene Gerätebestand entscheidet darüber, wie schnell eine Etikettenänderung im Alltag ankommt. Laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts für 2023 besaßen 47,3 Prozent der Haushalte einen Wäschetrockner, 2018 waren es 42,3 Prozent und 1998 erst 29,4 Prozent. Der Bestand liegt bei 19,6 Millionen Trocknern einschließlich der Kombigeräte, die von der neuen Klasse nicht erfasst werden; Waschmaschinen kommen auf 41,2 Millionen Geräte.

Drei Termine geben den weiteren Takt vor. Ab dem 1. Januar 2027 trägt jedes neu gelieferte Gerät die zusätzliche Klasse. Ab dem 9. Mai 2027 gilt der niedrigere Grenzwert für den Aus-Zustand. Nach Artikel 7 legt die Kommission die Ergebnisse ihrer Überprüfung spätestens am 1. Januar 2030 dem Ökodesign-Forum vor, ausdrücklich mit der Frage, ob die Wärmepumpe in die Liste der vorrangigen Teile aufgenommen wird.

Für einen Kauf im Herbst 2026 folgt daraus ein einfacher Prüfschritt. Wer heute ein Gerät auswählt, findet die neue Klasse auf dem Etikett noch nicht zwingend vor. Der Vergleich läuft dann über die Ersatzteilliste und die Richtbeträge für die Preise vor Steuern, die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte ohnehin frei zugänglich veröffentlichen müssen.

Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 8. September 2026 abgerufenen Verordnungswortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die Vorgaben ein einzelnes Gerät betreffen, klärt im Einzelfall eine rechtliche Beratung.

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